Beiträge von Dalwhinny im Thema „Mit LED Schweinwerfern in Großbritannien“

    Ich habe mich etwas schlauer gemacht, sprich ich bin in einem englischen Forum etwas fündig geworden.


    Zuerst einmal Zitate aus den Bedienungsanleitungen zum ATK:

    Im englischen Anleitung reicht für mich der letzte Abschnitt, da die anderen Abschnitte der deutschen Anleitung entsprechen.


    In der englischen Anleitung steht es besser verständlich als in der deutschen Anleitung:


    "without the need for stickers or changes in the settings"


    Das heisst für mich; es gibt beim ATK keine Einstellung, welche geändert werden muss (hängt vielleicht auch mit der Bauform der Scheinwerfer zusammen).


    Weiter habe ich in diesem englischen Forum (für den Seat Arona) folgendes gelesen (gilt wahrscheinlich auch für den ATK):


    Ich denke damit hat sich das Thema wohl erledigt?


    Beste Grüsse zum Jahresende

    Michael

    Ich pusche dieses Thema wieder etwas nach oben. Hat schon jemand eine Antwort, welche nicht nur Vermutung ist?


    Wenn nein, dann werde ich mal bei meinem :) nachfragen bzw. muss es dann in einigen Monaten selber testen. Dann fahre ich auf die Insel und hoffe eine Antwort zu erhalten.

    nachkommastelle

    Das habe ich mir auch schon überlegt. Aber ist es so? Kann das einer beantworten oder müssen wir da unseren :) fragen, welcher auch keine Antwort haben wird.


    Auch finde ich den Text in der BA nicht sehr deutlich:


    "Der Lichtkegel des Abblendlichts ist asymmetrisch, dadurch wird der Straßenrand auf der Seite, auf der Sie fahren, stärker ausgeleuchtet.


    Wenn das für ein Land mit Rechtsverkehr hergestellt Fahrzeug in einem Land mit Linksverkehr gefahren wird (oder umgekehrt), ist es normalerweise notwendig, ein Teil des Scheinwerferglases mit einer Haftmaske zu verdecken oder die Scheinwerfer zu regulieren, um die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.

    Für diese Fälle schreibt die einschlägige Norm spezifische Lichtwerte vor, die an bestimmten Punkten der Leuchtdichteverteilung eingehalten werden müssen. Dieses Licht wird auch als „Auslandslicht“ bezeichnet."


    Soweit ist ja alles klar. Und dann weiter:


    "Die Lichtverteilung der Halogen- oder Voll-LED-Scheinwerfer ermöglichen die Einhaltung der für das „Auslandslicht“ spezifizierten Werte, ohne dass Sie Abklebefolien verwenden oder die Regulierung ändern müssen."


    Das heisst für mich dass ich nichts abkleben muss und auch nichts einstellen muss da ja die Normen mit den LED-Scheinwerfern erfüllt sind.


    Doch wieso dann dies:


    "Das „Auslandslicht“ darf nur vorübergehend verwendet werden. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in einem Land mit Linksverkehr planen, müssen Sie zur Umstellung der Scheinwerfer eine autorisierte Fachwerkstatt aufsuchen."


    Wieso muss ich doch in die Werkstatt (bei längerem Aufenthalt) wenn doch die Norm erfüllt ist. Der letzte Abschnitt heisst für mich doch, dass die Norm nicht erfüllt ist.


    Wer kann hier wirklich Klarheit schaffen?