Beiträge von reddi im Thema „Fehlende Fußraumbeleuchtung: Antwort von SEAT“

    Man kann durchaus so argumentieren, dass es sich um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft handelt und somit um einen Mangel.
    Die Zusicherung kann sogar mündlich (Zeugen) erfolgt sein.
    Dann Frist setzen zur Beseitigung des Mangels unter Androhung Rückabwicklung. Wenn man das möchte.


    SEAT kann dann möglicherweise damit kommen, dass "Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten seien".


    Da sich sowieso einige elektrische Nachrüstungen ergeben wg. Steckdose/ USB in Fond und Kofferraum und 2. Leuchte im Kofferraum, werde ich das einfach selbst ergänzen.