Beiträge von Peter im Thema „Halogenscheinwerfer“

    So schnell kann man sich vertun, da bin ich ja in guter Gesellschaft mit den Ordnungshütern. :)

    Vor zig Jahren hätte ich auch so ein Ticket, allerdings hätte ich wegen der 10DM? keinen Anwalt bemüht. ;) Aber gut das es solche Urteile gibt und man sie zur rechten Zeit, am rechten Ort zum richtigen Zweck einsetzen kann. :thumbup:

    Aber klar doch :saint:
    Aber aus welchem Grund, sollte man das nicht nutzen?
    So hat man die LED-Tagfahrlichter und die LED-Rücklichter an. Genau das, was hier gefragt wurde. Oder irre ich da? :whistling:
    Also um nochmal auf die Frage von lini5 zurück zu kommen....
    Im "normalen Modus" sind nur die LED-Tagfahrlichter an. Dies kann man aber durch das aktivieren der Standlichter umgehen.
    Alles bestens :thumbsup:

    Tun sollte man das nicht, weil fahren mit Standlicht nicht den Regeln der STVO entspricht, wie der Name schon sagt: Standlicht.

    Klugsch...modus aus :dugundwech: