Beiträge von Sir Böörnie im Thema „SEAT-Garantieverlängerungen sinnvoll oder nicht?“

    Wie ich bereits geschrieben hatte stimmt das mit der Garantieverlängerung nicht unbedingt, daß diese für den geringeren Betrag nur solange abgeschlossen werden kann, solange er nicht im Trichter ist. Vielmehr ist es anscheinend von Autohaus, Verkäufer und auch von Seat DE abhängig, ob diese auch nach dem Tricherfall möglich ist. Ich habe da anscheinend das Glück gehabt, diese erst in der KW2/17 dazu zu ordern, obwohl meiner schon seit Juli/16 im Trichter ist (SGW ist 6/17), was ab #53 in diesem Thread nachgelesen werden kann. Eine offizielle Auftragsbestätigung von SEAT habe ich mittlerweile auch erhalten. Es geht also doch irgendwie

    Ich habe mich auf Deine Ausführungen berufen und vor zwei Wochen bei meinem Freundlichen angefragt. Meine ATK hat die PW 03/17,sollte also in dieser Woche gebaut worden sein. Auch nach dessen Telefonat mit Seat DE war eine Einbindung in die Konfig nicht mehr möglich, wie ich es bereits befürchtet habe. Man konnte mir die 599,- EUR - Variante auch auf anderen Wegen nicht anbieten und hat mich auf die Garantie über die Versicherung verwiesen.
    Was mich bei Deinen Ausführungen aber stutzen lässt, ist die Tatsache, dass Du immer noch von SGW schreibst, also Schauglaswoche. Und das heisst, Dein Fahrzeug ist eben noch nicht im Trichter, dann hättest Du nämlich eine PW, also Produktionswoche.
    Und so lange Du noch eine SGW hast, kannst Du die Konfig auch noch ändern. Insofern wäre es nachvollziehbar, dass Du die Garantie noch buchen konntest.
    Nach Aussage meines Händlers -und nur das kann ich hier wiedergeben- wird eine PW auch nicht mehr verschoben.
    Bist Du sicher, dass Dein Fahrzeug tatsächlich "im Trichter" ist.??