Hallo Freunde,meine Fahrgestellnummer steht bzgl. der Heckklappe auch in der Feldmaßnahme und ich erhalte ebenfalls ein neues Steuergerät.Der Händler schreibt mir,die sind mit der Lieferung in Verzug und ich erhalte Bescheid,wenn das Steuergerät da ist..Kann ich mir auch vorstellen,bei der Menge.
Aber dazu eine Frage: zählt diese Maßnahme unter die Garantie (oder Gewährleistung)?
Die Werkstatt will mir für einen Ersatzwagen 40.-€ berechnen.Ich habe ca. 100 km mit Hin- und Rückfahrt.Ich warte natürlich auch,wenn es nicht lange dauert.Wie war das bei Euch? Wie lange könnte der Austausch dauern?Und wie ist das bei der Spiegelabsenkung? Das will die Werkstatt auch prüfen.
Meines Erachtens ist das schon richtig, dass man den Leihwagen bezahlen muss. Bei meinen Händler ist es dass Gleiche. Garantieanspruch heißt nicht, Leihwagen um sonst. Außer der Händler sagt von sich aus, Leihwagen kostenlos. Ein muss für den Händler ist das aber nicht, denn das ist nicht in der Garantie mit eingeschlossen!!!