Beiträge von Gerd im Thema „Erfahrungen zum Front Assist“

    Heute hat sich der Front-Assist mit der Meldung "keine Sensorsicht" mehrmals verabschiedet.


    Vielleicht hätte man das Logo in beheizter Ausführung verbauen sollen,

    Der Front-Assist hatte sich bei mir letztens auf der AB auch 2x kurzzeitig verabschiedet,
    ist dann aber von allein wieder zurück gekommen,
    Logo in beheizter Ausführung, oder einen Föhn.jpg anbauen.

    @Gerd


    ich kann deine Dokumente auch nicht öffnen.
    Hast du sie irgendwo hochgeladen oder liegen sie noch auf deiner Festplatte/PC ?

    Frage an Peter.
    Warum kann ich die Dateianhänge öffnen und die anderen nicht?


    Hier mal die Dateianhänge direkt:


    1.) Antwort D.A.S.-Juristin:


    Passiert ein Unfall, der durch den Eingriff eines Assistenzsystems ausgelöst wird, gelten in erster Linie die auch bisher zur Anwendung kommenden Haftungsbestimmungen.
    Kommt es nur deshalb zu einem Auffahrunfall, weil der Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder zu schnell unterwegs war, trägt er die Schuld am Unfall.
    Bei einer grundlosen abrupten Vollbremsung durch den Vordermann, mit der der Hintermann weder rechnen konnte noch musste, kann eine Mitschuld des Vordermanns festgestellt werden.
    Wurde die Vollbremsung durch ein Assistenzsystem ausgelöst, ist auch eine Haftung des Herstellers/Programmierers des Assistenzsystems denkbar, dies ist jedoch immer im Einzelfall zu beurteilen.
    Wie sich der Einsatz von Assistenzsystemen auf die tatsächliche Beurteilung der Verschuldensfrage zukünftig auswirkt, muss daher erst von Gerichten geklärt werden.



    2.) Antwort Seat-Generalimporteur:


    Der „Front Assist“ ist nicht dauerhaft deaktivierbar, da es ein Assistenzsystem ist, das dem Fahrer innerhalb der Systemgrenzen vor unmittelbar bevorstehenden Zusammenstößen warnen, das Fahrzeug in einer Gefahrensituation auf eine Notbremsung vorbereiten, bei einer Bremsung unterstützen und eine automatische Bremsung einleiten soll.
    Die City-Notbremsfunktion und die Fußgängererkennung sind Bestandteile des Umweltbeobachtungs- Systems (Auszug aus der Betriebsanleitung).
    Wenn der „Front Assist“ nicht wie in der Betriebsanleitung beschrieben arbeitet (z. B. wenn er verschiedene Male unnötigerweise eingreift), sollte er ausgeschaltet und ein Seat-Fachbetrieb aufgesucht werden, der das System prüfen kann.

    Da ich meinen Ateca wohl erst im nächsten Jahr bekommen werde, habe ich noch viel Zeit zum Lesen.
    Hier ein Auszug aus einem Artikel das den "Front Assist" betrifft.



    Seat Ateca 1,4TFSi, Baujahr 2017, mit so wenigen elektronischen „Helfern“ wie möglich.


    Bereits mehrmals hatte sich das Anti-Kollisionsprogramm mit einem Warn-Insert gemeldet, obwohl die Straße vollkommen frei war.
    Letztens eine Fahrt auf einer gut ausgebauten, wenn auch etwas schmalen Straße.
    Ein Lkw kommt entgegen, der sich etwas breit machte, vor dem Ateca fährt kein Auto.
    Auf gleicher Höhe mit dem Lkw gibt es einen Kollisions- Alarm und eine Notbremsung, die Insassen sind schockierte.


    Überprüfung des Fahrzeuges bei einer Seat-Vertretung.
    Fazit: Kein Fehler feststellbar.
    Ein generelles Abschalten des Kollisions-Alarms sei nicht möglich, man könne ihn nur bei jedem Start ausschalten.


    Da dieses aber rund vier Arbeitsschritte in diversen Menüs bedeutet, ist das doch recht umständlich.


    Frage 1: Wie sieht die Rechtslage aus, wenn wie im oben beschriebenem Fall,
    ein nachkommendes Auto ins Heck gekracht wäre?


    Frage 2: Stimmt es tatsächlich, dass der Anti-Kollisionsalarm nicht auf Dauer abgestellt werden kann?


    Was sagt ihr dazu?


    ateca-forum.de/wcf/index.php?attachment/4857/
    ateca-forum.de/wcf/index.php?attachment/4858/