Die 88kg sind gemäß Hersteller einzuhalten. Hat ja was mit Rahmen, Aufbau und Material zu tun, egal wieviel die Kupplung dann selber dürfte.
Beiträge von Anonym im Thema „Nachrüsten einer Anhängerkupplung“
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Ich zitiere mich mal selber, das ist Beitrag #81 von 2018 im Thema Heck Fahrradträgerfür die AHK, in #82 habe ich die entsprechenden Seiten der neuen BDA rausgesucht.
Das man, je weiter die Last vom Auto weg geht, das Gewicht reduzieren muss stimmt soweit. Das bestreitet ja glaube ich keiner. In der Anleitung vom Superb steht aber auch klar und deutlich:
Schwerpunkt!
Wenn du also einen Träger mit ca. 15kg Eigengewicht hast, du dort noch 3 Räder zu je 20kg drauf stellst kommst du auf ein Gesamtgewicht von ca. 75 Kg.
Bei dieser Konstellation sollte der Schwerpunkt im Bereich beim mittleren Rad sein, Tendenz Richtung Kofferraum. Warum Richtung Kofferraum? Der Radträger ist an der Fahrzeugseite schwerer da ja dort z.b. die Aufnahme der AHK ist und der Bügel für die Halterung usw.
Bei einem Schienenabstand von meistens ca. 22-25cm brauch sich niemand Sorgen zu machen das der Lastschwerpunkt zu weit vom Fahrzeug weg ist.
Wenn die Räder unterschiedliche Gewichte haben gilt: das Schwerere Rad nah am Fahrzeug, das leichtere dann davor.
Seat sagt auch eindeutig in der Anleitung dass nur maximal 3 Räder am Radträger zugelassen sind!
Das beugt auch schon mal dem Problem mit einem möglichen zu weit von der AHK befindlichen Schwerpunkt vor!
Das ein Anhänger/Wohnwagen die AHK stärker belastet wie ein Radträger beim überfahren von Bodenwellen, Bremshubbeln usw. ist imho schlicht falsch. Da können/werden sich die Kräfte auch auf die Federung/Achse der gezogenen Einheit verteilen. Das wiederum ist bei einem Radträger schlicht nicht möglich, da geht alles auf die AHK
Prima, das entspricht ja weitestgehend meiner Meinung.
Oh, das mit dem Schwerpunkt habe ich gar nicht so recht wahrgenommen. Danke für den Hinweis. Würde also bedeuten, dass bei einem z.B. 60iger Träger der Schwerpunkt im Bereich ca. 25cm liegen würde und dort noch die max. Stützlast gilt und erst danach diese Herabstufung der Stützlast stattfinden müsste.
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88 KG stehen auch bei mir im Schein ..... vielleicht hats sich das beim Facelift erhöht von 80 kg auf 88 kg
Tatsächlich, scheint sich beim FL erhöht zu haben. Hatte beim Googeln nur Ateca 1.5 TSI eingegeben und mehrfach plus ADAC die 80kg gelesen
https://www.adac.de/rund-ums-f…/295012/#technische-daten
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Ich finde trotz Suche im Netz keine gesetzlichen Hinweise zum Überstand bei Fahrradträgern an der AHK.
Ich bin daher der Auffassung, dass es nur eine Vorgabe von Seat ist, ohne rechtliche Bedeutung.
Im mir nicht vorstellbaren Fall, dass bei Überladung gem. Seat Vorgaben ein Schaden an der AHK auftritt, könnte die Gewährleistung/Garantie beeinträchtigt sein.
Dazu muss Seat aber erstmal nachweisen, dass eine "Überladung" vorlag.
Wer trotzdem kein gutes Gefühl dabei hat, möge sich einmal vorstellen, welche Kräfte bei einem schweren Einachs-Wohnwagen mit max. Stützlast auf die AHK wirken, insbesondere beim Bremsen und Überfahren von Bodenwellen, wenn der Anhänger Nickbewegungen macht.
Die Kräfte sollten deutlich größer sein als die statische Belastung eines Fahrradträgers.
Man muss es ja nicht übertreiben aber bei 2 E-Bikes a 25 kg + 20 kg Träger würde ich noch nicht mal nachmessen, wie groß der Überstand ist.
Ich habe heute noch einen Termin beim , vielleicht kann der mehr Auskunft geben.
Gesetzliche Vorschriften findest du erstmal nur rein zur Stützlast und einer möglichen Überschreitung. Wenn der Hersteller aber die Zulässigkeit der Nutzung seiner AHK an diese Vorgaben knüpft, weil diese nur so TÜV abgenommen ist, ist dies natürlich auch bindend. Hältst du dich nicht daran und es kommt quasi aufgrund der Ausladung zum Überschreiten deiner Stützlast wirst du sehr wohl dafür belangt werden können. Aber so genau ist meist kein Polizist, weil es von denen auch nur sehr wenige wissen.
Und das die Lasten eines Anhänger mit vorgegebener Stützlast beim Fahrbetrieb deutlich höher sind als eines Fahrradträgers stimmt nicht. Durch die Achse entsteht nicht so eine hohe Hebelwirkung wie durch die Ausladung eines Trägers. Die Achse des Hängers verringert dies. Beim Träger wird aber nicht verringert sondern exponentiell durch den Überhang gesteigert. Deswegen muss die Last entsprechend verringert werden.
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Aber mal unter uns Gebetsschwestern das was ich weiter oben geschrieben habe mit den Stützlast vom Auto/AHK und der Traglast vom Fahrradträger muss doch passen weil ich die höchstmöglichen Werte nehme wie 60kg (2x30kg).
Der Fahrradträger soll bei 14-18 kg liegen und die Räder zusammen bei ca. 50 kg mit Akkus wobei man diese ja auch noch abnehmen kann und im Kofferraum verstauen sollte. So werde ich am Ende unter 70kg Stützlast kommen!
Es ist mir auch klar das durch die größeren Hebelkräfte /Abstände die Stützlast abnimmt und das grundsätzlich auf dem Kugelkopf/Fahrradträger auch während der Fahrt erhebliche Kräfte wirken egal ob Wind, Beschleunigung, Verzögerung und oder Bodenwellen.
Ich sehe da jetzt keine Probleme wenn die Lasten nicht überschritten werden, was es in meinem Fall ja auch nicht tut.
Doch, du überschreitest die Last. Ich hatte das doch eigentlich deutlich anhand des Superb Bildes ausgeführt. Wenn du auf insgesamt ca. 65kg Last kommst, dann darfst du diese 65kg Last bei deinen offiziellen 88kg (lese zwar überall für den 1.5 TSI 80kg aber egal) bis geschätzt ca. 40cm Entfernung vom Kugelkopf haben. Die 88kg nur direkt bzw. bis vielleicht 10-15cm hinter dem Kopf. Ist dein Träger länger (was auch bei einem 2er eBike Träger der Fall ist) und das 2. Rad somit bei ca. 45 oder gar 50cm Entfernung steht, hast du den Lastpunkt überschritten. Dies ist doch ganz klar auch dem Bild zu entnehmen. Beim 90kg Superb darf bei z.B. 60cm Entfernung zum Kupplungskopf nur noch 35kg GESAMTLAST geladen werden. Die Hebelkräfte scheinen da so hoch zu sein, dass Skoda der Rahmenkonstruktion und oder der Befestigungen und oder dem Feder-/Dämpfersystem und oder der Fahrsicherheit aufgrund leichten Aushebelns der Vorderachse nicht mehr zutraut. Die Kupplung selbst wird hier nicht das Problem sein.
Da wird es selten jemanden von der Rennleitung geben, der dies exakt nachmisst und in den Herstellervorgaben kramt. Aber wenn doch, gibt es halt je nach Überschreitung ein Verwarn- oder Bußgeld mit Punkt. Die Meisten werden, wie auch hier, nur auf die Kilos schauen, dich weiterfahren lassen und sich keine weiteren Gedanken machen.
Wie gesagt, geht ja auch in der Regel alles gut. Würde es wahrscheinlich auch machen, bis zu einer Schmerzgrenze von 5-7kg mehr.So, das soll’s dann aber hier für mich gewesen sein.
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Du hast gar nichts falsch gemacht. War von mir nur ein Hinweis, dass du auf die Last achtest. Und da haben die Meisten leider nur das Kg auf dem Schirm und die Ausladung und der daraus resultierende Hebelweg und somit Verringerung der Stützlast wird nicht beachtet/vergessen. Bei deinen 2 eBikes zu je 25kg plus deinem Träger zu 15kg bist du schon bei 65kg. Also so gesehen erstmal alles prima. Aber wenn der Träger z.B. ne Tiefe von 50cm hat und das 2. Rad dann bei ca. 45cm steht (sind nur Beispielzahlen, kenne ja deinen Träger nicht), verringert sich halt die Stützlast, siehe Doku beim Superb. Der dürfte wahrscheinlich bei 45cm noch ca. 50-55kg Gesamtlast tragen. Du wärst aber schon bei 65kg. Also von der Theorie her drüber und nicht mehr zulässig.
Das man auf den Straßen genug Fahrzeuge mit 3 oder gar 4 Räder drauf sieht und das in der Regel auch ohne Unfälle funktioniert ist das eine, zulässig ist es aber nicht. Ca. 80% dieser Fahrzeuge mit Radträger überschreiten durch die Ausladung die Stützlast. Das ist halt auch anders als mit einem Anhänger, wo die Achse dann stützt. Hier beim Fahrradträger ist die Hebelwirkung das Problem.Wenn du jetzt verunsichert bist dann besprich das mit deinem Händler oder halte Rücksprache mit Westfalia oder nutz dein System einfach so wie du es wolltet.
Wie gesagt, war nur ein gut gemeinter Hinweis. Ich bin nämlich über diese Problematik auch bei unserem Fabia gestolpert.
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Na ja, so einfach ist deine Rechnung leider nicht. Bei Seat ist diesbezüglich ja leider nichts detailliert ausgeführt, aber bei z.B. Skoda oder VW schon. Und da im VAG Konzern prinzipiell alles gleich ist und auch die AHK in der Regel von Westfalia sind, solltest du dir da schon mehr Gedanken machen und genau nachrechnen, siehe Bild (Beispiel am Superb mit 90kg Stützlast).
Und ob deine AHK jetzt 100 oder sogar 140kg Stützlast hat ist völlig egal. Das was Seat in dem Fall für deinen Fahrzeugtyp vorgegeben hat zählt und nichts anderes. Und dies sind glaube ich 80kg. Und den Rest dann bitte wieder siehe Bild.
Ist halt nur ein gut gemeinter Tip.
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Falls es jemanden intressiert....
ich habe gestern den Auftrag erteilt an einem Seat Autohaus für eine Westfalia AHK abnehmbar/abschließbar inkl. Einbau/Codierung/MwSt. für 790 €
Für das gesparte Geld (479,02€) kann ich mir dann einen Fahrradträger für eBikes zulegen !
Sehr guter Preis. Aber bei den Bikes, weiß ja nicht wie viele es werden sollen, die Stützlast inkl. der Stützlastverringerung, um so weiter die vom Kugelkopf entfernt sind, beachten. Die 75 oder 80kg die du dann hast gelten nur bis 30cm, danach geht es zügig abwärts.