Beiträge von Anonym im Thema „Nachrüsten einer Anhängerkupplung“

    Prima, das entspricht ja weitestgehend meiner Meinung.

    Oh, das mit dem Schwerpunkt habe ich gar nicht so recht wahrgenommen. Danke für den Hinweis. Würde also bedeuten, dass bei einem z.B. 60iger Träger der Schwerpunkt im Bereich ca. 25cm liegen würde und dort noch die max. Stützlast gilt und erst danach diese Herabstufung der Stützlast stattfinden müsste. :thumbup:

    Gesetzliche Vorschriften findest du erstmal nur rein zur Stützlast und einer möglichen Überschreitung. Wenn der Hersteller aber die Zulässigkeit der Nutzung seiner AHK an diese Vorgaben knüpft, weil diese nur so TÜV abgenommen ist, ist dies natürlich auch bindend. Hältst du dich nicht daran und es kommt quasi aufgrund der Ausladung zum Überschreiten deiner Stützlast wirst du sehr wohl dafür belangt werden können. Aber so genau ist meist kein Polizist, weil es von denen auch nur sehr wenige wissen.

    Und das die Lasten eines Anhänger mit vorgegebener Stützlast beim Fahrbetrieb deutlich höher sind als eines Fahrradträgers stimmt nicht. Durch die Achse entsteht nicht so eine hohe Hebelwirkung wie durch die Ausladung eines Trägers. Die Achse des Hängers verringert dies. Beim Träger wird aber nicht verringert sondern exponentiell durch den Überhang gesteigert. Deswegen muss die Last entsprechend verringert werden.

    Doch, du überschreitest die Last. Ich hatte das doch eigentlich deutlich anhand des Superb Bildes ausgeführt. Wenn du auf insgesamt ca. 65kg Last kommst, dann darfst du diese 65kg Last bei deinen offiziellen 88kg (lese zwar überall für den 1.5 TSI 80kg aber egal) bis geschätzt ca. 40cm Entfernung vom Kugelkopf haben. Die 88kg nur direkt bzw. bis vielleicht 10-15cm hinter dem Kopf. Ist dein Träger länger (was auch bei einem 2er eBike Träger der Fall ist) und das 2. Rad somit bei ca. 45 oder gar 50cm Entfernung steht, hast du den Lastpunkt überschritten. Dies ist doch ganz klar auch dem Bild zu entnehmen. Beim 90kg Superb darf bei z.B. 60cm Entfernung zum Kupplungskopf nur noch 35kg GESAMTLAST geladen werden. Die Hebelkräfte scheinen da so hoch zu sein, dass Skoda der Rahmenkonstruktion und oder der Befestigungen und oder dem Feder-/Dämpfersystem und oder der Fahrsicherheit aufgrund leichten Aushebelns der Vorderachse nicht mehr zutraut. Die Kupplung selbst wird hier nicht das Problem sein.
    Da wird es selten jemanden von der Rennleitung geben, der dies exakt nachmisst und in den Herstellervorgaben kramt. Aber wenn doch, gibt es halt je nach Überschreitung ein Verwarn- oder Bußgeld mit Punkt. Die Meisten werden, wie auch hier, nur auf die Kilos schauen, dich weiterfahren lassen und sich keine weiteren Gedanken machen.
    Wie gesagt, geht ja auch in der Regel alles gut. Würde es wahrscheinlich auch machen, bis zu einer Schmerzgrenze von 5-7kg mehr.

    So, das soll’s dann aber hier für mich gewesen sein.

    Du hast gar nichts falsch gemacht. War von mir nur ein Hinweis, dass du auf die Last achtest. Und da haben die Meisten leider nur das Kg auf dem Schirm und die Ausladung und der daraus resultierende Hebelweg und somit Verringerung der Stützlast wird nicht beachtet/vergessen. Bei deinen 2 eBikes zu je 25kg plus deinem Träger zu 15kg bist du schon bei 65kg. Also so gesehen erstmal alles prima. Aber wenn der Träger z.B. ne Tiefe von 50cm hat und das 2. Rad dann bei ca. 45cm steht (sind nur Beispielzahlen, kenne ja deinen Träger nicht), verringert sich halt die Stützlast, siehe Doku beim Superb. Der dürfte wahrscheinlich bei 45cm noch ca. 50-55kg Gesamtlast tragen. Du wärst aber schon bei 65kg. Also von der Theorie her drüber und nicht mehr zulässig.
    Das man auf den Straßen genug Fahrzeuge mit 3 oder gar 4 Räder drauf sieht und das in der Regel auch ohne Unfälle funktioniert ist das eine, zulässig ist es aber nicht. Ca. 80% dieser Fahrzeuge mit Radträger überschreiten durch die Ausladung die Stützlast. Das ist halt auch anders als mit einem Anhänger, wo die Achse dann stützt. Hier beim Fahrradträger ist die Hebelwirkung das Problem.

    Wenn du jetzt verunsichert bist dann besprich das mit deinem Händler oder halte Rücksprache mit Westfalia oder nutz dein System einfach so wie du es wolltet.

    Wie gesagt, war nur ein gut gemeinter Hinweis. Ich bin nämlich über diese Problematik auch bei unserem Fabia gestolpert.

    Na ja, so einfach ist deine Rechnung leider nicht. Bei Seat ist diesbezüglich ja leider nichts detailliert ausgeführt, aber bei z.B. Skoda oder VW schon. Und da im VAG Konzern prinzipiell alles gleich ist und auch die AHK in der Regel von Westfalia sind, solltest du dir da schon mehr Gedanken machen und genau nachrechnen, siehe Bild (Beispiel am Superb mit 90kg Stützlast).

    Und ob deine AHK jetzt 100 oder sogar 140kg Stützlast hat ist völlig egal. Das was Seat in dem Fall für deinen Fahrzeugtyp vorgegeben hat zählt und nichts anderes. Und dies sind glaube ich 80kg. Und den Rest dann bitte wieder siehe Bild.

    Ist halt nur ein gut gemeinter Tip.

    Falls es jemanden intressiert....


    ich habe gestern den Auftrag erteilt an einem Seat Autohaus für eine Westfalia AHK abnehmbar/abschließbar inkl. Einbau/Codierung/MwSt. für 790 €


    Für das gesparte Geld (479,02€) kann ich mir dann einen Fahrradträger für eBikes zulegen !:thumbsup:

    Sehr guter Preis. Aber bei den Bikes, weiß ja nicht wie viele es werden sollen, die Stützlast inkl. der Stützlastverringerung, um so weiter die vom Kugelkopf entfernt sind, beachten. Die 75 oder 80kg die du dann hast gelten nur bis 30cm, danach geht es zügig abwärts.