Ich finde trotz Suche im Netz keine gesetzlichen Hinweise zum Überstand bei Fahrradträgern an der AHK.
Ich bin daher der Auffassung, dass es nur eine Vorgabe von Seat ist, ohne rechtliche Bedeutung.
Im mir nicht vorstellbaren Fall, dass bei Überladung gem. Seat Vorgaben ein Schaden an der AHK auftritt, könnte die Gewährleistung/Garantie beeinträchtigt sein.
Dazu muss Seat aber erstmal nachweisen, dass eine "Überladung" vorlag.
Wer trotzdem kein gutes Gefühl dabei hat, möge sich einmal vorstellen, welche Kräfte bei einem schweren Einachs-Wohnwagen mit max. Stützlast auf die AHK wirken, insbesondere beim Bremsen und Überfahren von Bodenwellen, wenn der Anhänger Nickbewegungen macht.
Die Kräfte sollten deutlich größer sein als die statische Belastung eines Fahrradträgers.
Man muss es ja nicht übertreiben aber bei 2 E-Bikes a 25 kg + 20 kg Träger würde ich noch nicht mal nachmessen, wie groß der Überstand ist.
Ich habe heute noch einen Termin beim , vielleicht kann der mehr Auskunft geben.