Beiträge von cracker09 im Thema „Navi: Anzeige bzw. Warnung vor Radarfallen“

    Aber in dem Artikel wurde darauf hingewiesen das der trachtenclub dein Smartphone nach gängige blitzerapps durch schauen darf.
    Da wäre es auch nahe liegend kurz das Navi zu checken
    Und wenn er was findet ist wohl saftiges Bußgeld fällig.

    Was immer das für ein Artikel war: sie dürfen definitiv höchstens ein Navi nach Blitzerwarnern durchsuchen - und selbst das bezweifle ich -, wenn Du ihnen durch Dein Verhalten einen triftigen Verdachtsgrund geliefert hast. Dasselbe gilt für eine anderweitige Durchsuchung. Ansonsten nur per gerichtlichem Durchsuchungsbeschluß. Das Innere des Autos ist wie das Handy Teil der Privatsphäre. Kontrolliert werden darf nur das Vorhandensein vorgeschriebener Ausrüstung. Wenn dann natürlich 'ne Knarre oder Rauschgift im Kofferraum liegen ... :dugundwech:
    Wenn sie es trotzdem versuchen, muß man schon selten dumm sein, sich darauf einzulassen. Und selbst dann kann es ein guter Anwalt wieder gerade biegen.

    Wer lesen und denken kann, wird sicher erkennen können, dass es sich bei einem Navi oder auch Handy mit "Blitzerapp" keinesfalls um "ein Gerät handelt, dass Überwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören kann" ....

    Einspruch: Der entsprechende Absatz in § 23 StVO in D lautet:

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)

    Da der erste Satz - bewußt oder fahrlässig - nicht klar festlegt, daß das der einzige oder Hauptzweck des Gerätes sein muß (auch wenn ich es wie Du so auslege), gilt nach überwiegender Rechtsauffassung von Verkehrsjuristen (vorsichtshalber?) jedes Navi oder Handy mit einem Blitzerwarner als ein solches, auch wenn es natürlich nicht stört, sondern nur anzeigt.

    Im Übrigen gilt das nur für den Fahrer. Ein zweibeiniger Blitzerwarner auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank ist nicht zu beanstanden. Der könnte selbst ein Radar- oder Laserstörgerät betreiben und verstieße zumindest nicht gegen den oben zitierten Paragraphen. Das macht die ganze Absurdität dieser Regelung deutlich. Die Realität hat das Gesetz links und rechts gleichzeitig überholt.

    Wahrscheinlich auch deshalb wird der Paragraph nicht wirklich sanktioniert, sonst gäbe es eine laufende Rechtssprechung und damit mehr Klarheit.

    Ich fahre seit 10 Jahren mit Blitzerwarner in den Navis. Bis auf zwei Schweizer Polizisten hat sich noch niemand dafür interessiert. Und die ließen sich mit der Frage nach einem Durchsuchungsbeschluß und dem Hinweis der Privatsphäre "überzeugen". Ansonsten hätte ich ihnen das über einen speziellen Button ausgeschaltete Navi übergeben, auf dem die Warner rückstandsfrei verschwunden wären. Das hätten die nicht mal in Betrieb bekommen, weil dazu 2 von 3 Tasten gleichzeitig zu drücken waren.


    Ein ähnliches Thema kann man zu Dashcams in A aufmachen.

    In D hörst Du einhellig: in A nur mit Sondererlaubnis, sonst strafbar. Ich gehe davon aus, Du hattest sie für Deine Roadtrips :P;kaputt-lach;.

    Beim ÖAMTC liest sich das etwas anders: Dashcam Österreich

    Ich bin im Urlaub mehrfach mit Kamera an am Straßenrand stehenden Polizisten (einschl. Grenzkontrolle am Brenner) vorbeigefahren, ohne daß die reagierten. Vorsichtshalber hatte ich auf dem Handy den angeführten Link offen.