Beiträge von olli-fr im Thema „Navi: Anzeige bzw. Warnung vor Radarfallen“

    Übrigens - um dem ORdnungshütern ein Schnippchen zu schlagen könnte man ja anstelle des bekannten Kamerasymbols ein offizielles Gefahrensymbol anzeigen lassen. WIe zb. das da:

    https://t4.ftcdn.net/jpg/00/92…4ObKiKnnpGI4AOShaCJzC.jpg

    oder die rote Hand:

    https://images.clipartlogo.com…5/vector-stop-signs_f.jpg


    Ich bin sicher hier: https://www.google.at/search?q…&biw=1198&bih=640#imgrc=_

    oder hier:

    https://www.google.at/search?q…_AUICigB&biw=1198&bih=640

    gibt es genug Beispiele ;)

    Glaubt wirklich ein Mensch, das das auch nur einen Polizisten interessiert?

    Na ja, wird jedenfalls regelmäßig in den Medien breit getreten. Es wird auch regelmäßig mit horrenden Bußgeldern, Punkten in Flensburg, Fahrverboten, Beschlagnahmung von allem Möglichen gedroht und immer auf genau das eine Urteil verwiesen, das es scheinbar auch nur genau das eine gibt.

    Könnte durchaus mit dem Sommerloch zusammenhängen...

    Diese Auslegungen kenne ich - und obwohl der Gesetztestext *eindeutig* ist und NIE von Apps o.ä. was geschrieben steht, wird das dennoch darauf bezogen...

    Auch dieser Artikel zeigt nur die Inkompetenz des Schreibers und den Schwachsinn den er in Bezug auf POI-Warner damit verbreitet.

    Egal - im Werksnavi, dass im Fahrzeug fest eingebaut ist, nicht installieren - dafür aber am Handy und dieses bedient in DE halt der Beifahrer ("Oha, jetzt hat der das doch bei mir liegen lassen").... gebt halt den Affen Zucker ;)


    Übrigens: Bei der Argumentation solltet Ihr nie von "Blitzerwarnern" oder "Warnung vor Radarfallen" etc. reden, immer nur vor "POIs die vor Gefahrenstellen warnen". Denn nur solche haben ja ein Tempolimit und werden manchmal auch Radarüberwacht - Ihr lasst Euch aber nur vor der möglichen Gefahr an dieser Stelle warnen, nicht aber vor dem Einsatz eines Radars, das Euer Gerät ja auch gar nicht kann!

    Mag alles sein - dann muss der Gesetzestext entsprechend geändert werden!

    Auch der Gesetzgeber darf seine Gesetze nicht einmal Buchstabengetreu, einmal nach Gutdünken exekutieren!

    Mich wundert nur, dass dies noch nicht geschehen ist, bzw. man sich bei einer eventuellen Verurteilung nicht darauf beruft.

    Aber vermutlich hat er eh genug damit zu tun, die diversen nicht korrekt aufgestellten fixen Boxen zu korrigieren und die darauf folgenden Berufungsverfahren abzuarbeiten ;)

    Übrigens: Unabhängig ob so eine Gefahrenstelle (deshalb gibt es da ja auch ein Tempolimit) Radarüberwacht wird oder nicht - Du hast ab Werk einen "Tempolimitwarner" eingebaut .... der dann aus dem von Dir genannten Grund ja auch illegal wäre ... Und Außerdem würde das unterm Strich ja bedeuten, dass der Staat genau WILL, dass man zu schnell fährt, um die Autofahrer abstrafen zu können, damit er Einnahmen lukrieren kann - DAS allerdings wäre ja noch illegaler, weil vorsätzliche Anstiftung zu einer Straftat...


    Du siehst, man kann alles drehen und wenden wie immer man es will ... außer man hält sich buchstabengetreu an den Gesetzestext - der so formuliert sein muss, dass man aber auch schon gar nichts daraus interpretieren kann!


    Mit anderen Worten, wenn der Gesetzgeber aus welchen Gründen auch immer einen Gesetzestext derart schwammig formuliert (bei uns sit der Gesetzestext etwas spezifizierter: https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/98a - bei uns darf also auch der Beifahrer keinen Radar-/Laserwarner/blocker verwenden), muss er auch damit rechnen mit seinen eigenen Waffen geschlagen zu werden. Vielleicht weiß er das ja ohnehin und es wird deshalb kaum exekutiert, sondern nur über die Medien die Angst geschürt es könnte was sein ...

    Lustig dabei ist, dass bei uns in AT das tatsächlich nicht wie bei Euch in DE publiziert wird - bei uns sind solche POI-Warner erlaubt ... aber in allen deutschen Medien wird Österreich wie Deutschland in dieser Sache gleich gelistet! Sprich, für Euch sind diese POI-Warnern in AT genauso illegal wie bei Euch selbst .... Obwohl dies nicht der Tatsache entspricht, was man zb. auch als Rechtsauskunft des ÖAMTC oder des Ministeriums bekommt.

    Sorry, aber Dein Einspruch wiederlegst Du selbst mit dem Zitat:

    ".....das

    dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)...."


    Weder ein Navi noch ein Handy ist "ein technisches Gerät, das dazu nestimmt ist", noch ist es - und vorallem nicht - in der Lage "Geschwidigkeitsmessungen anzuzeigen oder zu stören" ! Es kann lediglich den Standort einer Gefahrenstelle anzeigen.... Es werdne doch auch nur solche mit Radar überwacht - oder ¿


    Womit schon aus diesem Grund die Aussage der von Dir erwähnten Verkehrsjuristen absoluter Schwachsinn ist....

    Was ja auch die Tatsache untermauert, dass erstens eine "Blitzerwarnung" per Radio erlaubt ist - nur weil die Warnung lediglich akustisch erfolgt?? Dann drehen wir halt das Handydisplay ab und lassen uns auch akustisch warnen .... Und um den Schwachsinn die Krone aufzusetzen, darf der Beifahrer sogar einen richtigen Radarwarner nutzen?!


    Und was die Interpretation angeht - wenn die Judikatur glaubt nach Lust und Laune interpetieren zu können, darf ich das auch... ;) Wobei ich nicht interpretiere und behaupte ein Gerät würde zu etwas Anderem mutieren und unterstelle was der Gesetzgeber sich wohl dabei gedacht haben könnte, sondern nur den Wortlaut wie geschrieben auslege ...


    Als der Paragraph geschaffen wurde, gab es noch keine Navis, Handys mit POI Warnern....



    Und was die Dashcam angeht - ich nutze keine Dashcam... Sondern Actioncams. Und die sind ja nicht "verboten"..

    Ausserdem mache ich die Aufnahmen für meine private Zwecke und achte darauf, das keine privaten Daten Anderer verletzt werden (wo nötig entferne ich Fahreuge, Kennzeichen etc.).

    Das Problem ist, dass hier wieder einmal der Gesetzestext vorsätzlich falsch nach Gutdünken zum "Wohle" des Staates ausgelegt wird!


    Wer lesen und denken kann, wird sicher erkennen können, dass es sich bei einem Navi oder auch Handy mit "Blitzerapp" keinesfalls um "ein Gerät handelt, dass Überwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören kann" ....

    Ein echter Radarwarner könnte das, aber kein Navi oder Handy. Ein weiteres Problem dabei ist, dass man hier immer von Blitzerwarner spricht - das sind sie nicht!

    Es handelt sich lediglich im eine POI-ANZEiGE, mit der ausschließlich nur die "Position einer Gefahrenstelle (die eventuell auch mit einem Radar überwacht wird) anzeigt". Es kann keinesfalls tatsächlich ein vorhandenes Radar detektiert und daher auch nicht angezeigt werden. Selbst wenn eine Radarbox vorhanden ist, kann nicht detektiert werden, ob da ein Radar aktiv ist oder nicht - und schon gar nicht kann die Radarmessung gestört oder beeinträchtigt werden - dazu ist ein Navi oder Handy rein technisch nicht in der Lage!


    Also sind im Grund alle Urteile diesbezüglich (wie viele gibt es denn wirklich? Mir ist genau eins bekannt, an denen sich alle festhalten und immer wieder zitieren...) falsch! Es wird auch nicht richtiger, wenn derartiges immer wieder in diversen Medien breit getreten wird und irgend ein "Spezialist" vollmundig behauptet dass dann das Navi zum Radarwarner mutiert! Dann müsste ja auch das Radio in dem Moment zum Radarwarner mutieren wenn eine entsprechende Durchsage kommt.... Schon von daher ist das also ausgemachter Blödsinn.

    In DE versucht man halt noch immer die Leute mit allen Mitteln abzuzocken - was man auch anderswo macht ... Mich wundert halt nur, dass gerade Ihr in DE, die Ihr ja doch so sehr auf die Einhaltung von Regeln etc. besteht Euch diesbezüglich nicht wehrt?!

    Wenn der Staat derartiges unterbinden will, dann muss er erst den Gesetzestext ändern - bisher deckt der wie bei uns in AT auch, keine POI-Warner ab.

    Deshalb sind die bei uns auch nicht verboten ... nur die echten Radarwarner. Aber auch nicht weil sie vor Radar "warnen", sondern weil sie als unerlaubte Sendeanlage gelten und tatsächlich die Messung stören können.

    Anders schaut das in der Schweiz aus. Hier sind ALLE "öffentlichen" Warnungen verboten - auch solche per Radio! Man darf sich aber *selbst* nur für eigene Zwecke am Navi entsprechende POIs einrichten, strafbar macht man sich nur, wenn man diese dann veröffentlicht ...


    Ist aber alles in der jeweiligen STVO nach zu lesen ;)