Beiträge von olli-fr im Thema „Garantieverlust bei Codierungen“

    Es wurden alle Möglichkeiten aufgezeigt. Jemanden zu überzeugen was zu tun oder auch nicht ist müßig! Es muss jeder für sich selbst entscheiden was er macht, es muss aber niemand die Gründe dafür angeben und noch weniger macht es Sinn diese Gründe in Frage zu stellen oder gar darüber zu urteilen!

    Da es sicher keine weiteren Erkenntnisse mehr gibt, kann man den Thread eigentlich schließen -oder?

    Übrigens, was die Aussage "JEDE Änderung am Fahrzeug führt zu Verlust der Herstellergarantie" betrifft:
    Euch ist schon auch bewusst, dass ein selbst angeklebter Ladekantenschutz eines Fremdfabrikates auch schon eine "Änderung am Fahrzeug" darstellt ?
    Womit ich also sagen will: wenn ab Werk so ein Ladekantenschutz vorhanden war und sich dieser zb. auf der Autobahn löst und ein hinterher fahrendes Fahrzeug beschädigt oder gar einen Unfall verursacht, kann der Hersteller zur Verantwortung gezogen werden. Wenn man so einen Ladekantenschutz irgendwo in Fernost kauft und selbst anklebt, bleibt man auch selbst über....
    UND wenn zb. die Heckklappe an der Unterkante rostet, könnte der Hersteller behaupten das käme vom Ladekantenschutz, weil der um 0,5 mm dicker ist oder unsachgemäß befestigt wurde und somit die Kante der Heckklappe daran schleift, dadurch der Lack beschädigt wurde und es deshalb zur Rostbildung kam = keine Garantie ...
    Das die "Rostgarantie" aber sowieso nur bei Durchrostung von innen greift, ist eine andere Geschichte ;)
    Unter Berücksichtigung dieser Gedanken, wird vielleicht klarer, dass der Hersteller prinzipiell immer versucht sich vor Garantieansprüchen zu drücken - was manchmal durchaus logisch ist, oft aber einfach nur ärgerlich.

    die mit diesem Umbau in kausalem Zusammenhang stehen.

    Womit ganz deutlich geschrieben wurde, was ich in Posting #20:


    Zitat von olli-fr

    Einen Garantieverlust kann es doch imho nur geben, wenn die Codierung die Funktion des zu codierenden Teils verändert und es dadurch zu einem Defekt gekommen ist.

    geschrieben habe! Was auch klar und logisch ist....
    Aber es kann nicht sein, dass ich aufgrund einer Umcodierung zb. der Spiegeleinklappfunktion keine Garantie bei einem Getriebeschaden habe!


    Übrigens, was die Garantie betrifft und wie sich Hersteller davor drücken wollen kann man ja auch daran erkennen, dass sie zb. Garantie ablehnen wollen, wenn das Fahrzeug nicht in er SEAT Werkstätte gewartet wurde... Solange das Fahrzeug die Wartungsintervalle einhält und alles nach Wartungsplan gewartet wurde, kann es auch keinen Garantieverlust geben! Es kann auch nicht sein, dass sich z.b. die Werkstatt darauf beruft, dass anstelle des "Seat-Eigenen-Motoröls" ein "Fremdöl", welches aber eine Freigabe für den Motor hat zu Garantieverlust führt ...
    Das der Hersteller es natürlich mit allen Mitteln versucht, ist irgendwie klar ;)
    Oft werden da aber auch nur Märchen erzählt, um den Kunden zu verunsichern und dazu zu bewegen alle Arbeiten beim Händler durchführen zu lassen. Der verdient am Verkauf des Autos eher wenig, aber an allen weiteren Arbeiten ;)

    Ich fürchte da wirst Du kaum eine entsprechende Aussage bekommen - aber vielleicht kann ja jemand der seinen VAG-Wagen codiert hat, sagen ob es Probleme mit der Garantie gab?
    Mir stellt sich da aber folgende Frage:
    Welche Werkstatt würde zb. bei erwähnten Getriebeschaden nachsehen ob die Zeitverzögerung der Scheinwerferwaschanlage verändert/aktiviert wurde?
    In der Regel werden die den Fehlerspeicher auslesen und vielleicht im Steuergerät des DSG rumstochern, bzw. prüfen ob es ein Motortuning gibt.
    Einen Garantieverlust kann es doch imho nur geben, wenn die Codierung die Funktion des zu codierenden Teils verändert und es dadurch zu einem Defekt gekommen ist. Wenn also der Pupenmotor der Waschanlage abbrennt und ich im entsprechenden Steuergerät deren Funktion verändert habe - egal ob das nun die Ursache sein kann - ist logischerweise ein Garantieverlust zu befürchten/erwarten.