Was wäre denn, wenn alle aufgrund der Angaben in der Preisliste vom Händler Chromleisten fordern, und wenn jede Aluleiste verchromt werden muss...oder eine angemessene Entschädigung, da man das angegebene und bestellte Produkt nich erhalten hat. "Irrtümer vorbehalen" oder ähnliches gilt ja hier wohl nicht, da in der Bedienungsanleitung, die man auch eigentlich nicht kennt, explizit angegeben ist, warum man statt Chrom das Aluminium verbaut hat. Wäre mal interessant, diesen Vorgang rein juristisch zu bewerten...