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Fahrzeugwäsche
"Bei der Fahrzeugwäsche können insbesondere Mineralölkohlenwasserstoffe, Metallabrieb (Schwermetalle) und Feststoffe (Schmutz) in das Abwasser gelangen. Es wird daher empfohlen, Fahrzeuge in gewerblichen Reinigungsanlagen zu reinigen bzw. reinigen zu lassen. Es ist jedoch auch erlaubt, seinen PKW auf dem eigenen Grundstück zu waschen, wenn
- die Wäsche auf Privatgrund erfolgt
- das Wasser in die städtische Kanalisation geleitet wird (Achtung, nicht jeder Gully führt in die Kanalisation, sondern viele auch in Versickerungsanlagen, von wo das Wasser direkt ins Grundwasser gelangt!)
- keine Reinigungsmittel verwendet werden
- keine Hochdruckreiniger eingesetzt werden
- keine Unterboden-, Motor- oder Radwäsche durchgeführt werden
- keine Geländewagen mit typischen Verschmutzungen gewaschen werden
In allen anderen Fällen ist eine geeignete Abwasservorbehandlung mit
einer Leicht-flüssigkeitsabscheideranlage (sog. Benzin- oder
Ölabscheider) erforderlich. Im Bereich der gewerblich maschinellen
Fahrzeugreinigung werden Wasseraufbereitungsanlagen mit Kreislaufführung
verlangt."
Also zumindest in München ist die Handwäsche damit unsinnig.
Jede Kommune hat eigen Regelungen.