Beiträge von OFi im Thema „Fehlende Beifahrerspiegelabsenkung: Bei Bestellung bis zum 29.08.2016 Entschädigung durch SEAT in Höhe von EUR 150 möglich!“

    @Leviathan: Besteht die Möglichkeit das Thema von derzeit "Außenspiegel ohne Beifahrerspiegelabsenkung: Entschädigung durch SEAT möglich" in
    Bei fehlender Beifahrerspiegelabsenkung können Kunden, die bis zum 29.08.16 bestellt haben, eine Entschädigung (ca. 150 Euro) von Seat bekommen.


    Grund - inzwischen zeigt die Praxis ja, dass Seat problemlos bei Reklamation diese Entschädigung (oft in Höhe von 150 Euro) an den Kunden bis zu diesem Stichtag 29.08.16 bis jetzt (27.12.16), ohne einen Nachweis, bezahlt. Viele die länger im Forum sind kennen bereits das Problem und den Zusammenhang. Aber neue Mitglieder fragen oft die Eckdaten dafür ab. Gerade der Stichtag spielt da eine wichtige Rolle. Wenn der in dem neuen Thema steht erspart man sich die regelmäßige Wiederholung auf Dauer von diesem Stichtag in zukünftigen Beiträgen.

    Hier im Forum ist die Rede vom 29.08.2016.

    Stimmt.
    So stand es in einem Antwortbrief von Seat an einen betroffenes Mitglied von diesem Forum.


    Falls Du vor diese Datum bestellt hast, möge sich doch der Händler doch hier bei uns informieren.

    Ich hab gar nicht mitbekommen, dass inzwischen die Aussagen hier im Forum "offiziell" die von Seat sind. Für mich war der Ablauf in Bezug auf eine Entschädigung bis jetzt immer noch so:


    1. Kunde verlangt über seinen Händler eine Entschädigung von Seat, weil ...... für den Kunden nicht den Vorgaben/Versprechungen vom Kaufvertrag entsprechen.
    2. Der Händler prüft, ob dem Kunde dafür eine Entschädigung zu steht. Entweder hat der Händer das Wissen, ob es eine Entschädigung gibt oder nicht. Ansonsten gibt er die Anfrage weiter an die Seat-Zentrale. Dort wird dann im Einzelfall eine Entscheidung getroffen, ob der Kunde eine Entschädigung bekommt und wenn ja in welcher Höhe. Handelt es sich um einen Serienfehler, wie bei der Spiegelabsenkung, so hat die Seat-Zentrale wohl einen Stichtag auf den 29.08.16 festgeegt. Jede Bestellung davor bekommt ohne großen Aufwand/Nachweis eine Entschädigung. Bestellungen danach leider nicht. Der jeweiige Händer muss sich die Höhe der Entschädigung durch den entsprechenden Gebietsleiter genehmigen lassen.
    3. Ich kann mir nicht vorstellen, das es einen Händler interessiert, was in irgendeinem Forum/Internet steht.
    4. Ganz klar - hier im Forum gibt es teilweise schnellere und bessere Info als bei manch einem Händler vor Ort. Aber die Info hier ist nichts offizielles und daher auch nicht bindend für einen Händler. Sie hat den Vorteil das Mitgieder viel Hintergrundwissen haben und somit gegenüber einem Händler argumentieren können. Das bedeutet dann in der Praxis oft, dass sich der Händler über seinen offiziellen Infokanal erst mal schlau machen muss.

    Ich bin mir sicher, dass er mir da auch keinen vom Pferd erzählt hat.

    Also wenn ich diese Story hier lese Kunde vom Händler an die Seat-Hotline, von der Seat-Hotline mit "interner Info" wieder an Händler (60PA), Händler ans Telefon und dann vom gegenüber die Info das der Gebietsleiter in Bezug auf Entschädigung Ansprechpartner ist wundert mich nichts mehr.


    Ich als Kunde hätte mir ein internes System bei Seat (VW) vorgestellt, wo jeder Händler die Chance hat bei der Übergabe von Neufahrzeugen evtl. solche Nachfragen nach Entschädigung einzugeben. Entweder ist das eine komplette neue Anfrage, was entsprechend noch intern geklärt werden muss, ob und wieviel bezahlt wird oder wie in diesem Fall eine fehlende Ausstattung bis zu einem Stichtag und der Händler stellt mit wenigen Mausklicks das im System ein (alle Daten vom Kunde und Fahrzeug sind ja vorhanden). Der verantwortliche Gebietsleiter gibt mit seinem Mausklick im System sein okay dazu und der Rest ist dann Sache der Buchhaltung bei Seat (VW).


    Fazit: Seat hat in meinen Augen noch viel Luft nach oben in Bezug auf Systemoptimierung im Bereich Entschädigung und transparenter Lieferstatus bei Neuwagen. Und viele Händler haben mein Mitgefühl die müssen teilweise ganz schön an der Front "kämpfen", damit wir Kunden zufrieden sind.

    Ich verstehe nicht ganz wieso SEAT die fehlende Beifahrerspiegelabsenkung nicht selbst nachträglich codiert, anstatt an uns 150€ zu bezahlen.

    Selbst wenn die Beifahrerspiegelabsenkung von der Umsetzung her aktuell funktionieren würde wäre die nächste Frage, ob das Seat auch darf bzw. ob das von VW auch gewollt ist.
    Ich denke Seat würde teilweise gerne andere Techniken oder mehr Auswahl anbieten, aber das würde aus Sicht von VW Konkurrenz aus dem eigenen Haus bedeuten. Ich bin mir sicher, dass dieses mit Absicht verhindert wird.

    Also ehrlich gesagt verstehe ich hier nicht so recht warum man sich ärgert. Wenn jemand das Geld dafür zurück bekommt und es nachträglich codieren lässt, ist es doch auch schön. Man spart sich doch viel Geld.

    Naja - durch das nachträgliche Codieren begibt man sich mehr oder weniger als Kunde immer in eine Grauzone in Bezug auf die Werksgarantie. Und eins ist auch klar, durch eine nachträgliche Codierung der Beifahrerspiegelabsenkung wird der Spiegel bzw. der Motor vom Spiegel definitiv mehr mechanisch belastet als ohne diese Funktion. Gerade jetzt im Winter, wenn man bei Minusgrade rückwärts rausfahren muss kann es schon mal im Spiegel knacken, wenn sich da - warum auch immer - etwas Eis gebildet hat. Deswegen werde ich auch automatisches einklappen der Spiegel nicht codieren. Und wenn dann der Motor oder die Mechanik innerhalb der Werksgarantiezeit defekt ist wird es interessant ......
    Und ich denke das ist dann nicht mit 150 Euro erledigt.


    Und eine Macke in Felgen, wenn man wegen der fehlenden Spiegelabsenkung am Bordstein entlang schrammt, geht mit der Zeit ins Geld.


    Für mich persönlich ist es auch egal, weil ich mir die Top View Kamera mitbestellt habe. Ohne die würde ich mich auch ärgern.

    @curiosity

    Ich habe meinen im September bestellt nach den Katalogen dir bei meinem rumlagen. Da stand sie noch drin, die Absenkung.

    Was irgendwo steht oder mal stand - Prospekt, Konfigurator usw. ist in meinen Augen nicht relevant. Gerade Prospekte die irgendwo liegen können immer veraltet bzw. nicht mehr aktuell sein. Weiterhin wird da immer an einer Stelle im Prospekt sinngemäß stehen, dass für Druckfehler oder falsche Angaben keine Haftung übernommen wird.


    Entscheident ist immer was in deinem Kaufvertrag steht den du unterschrieben hast. Solltest du vorher ein schriftliches ausführliches Angebot bekommen haben zählt das evtl. noch dazu.




    Ich hab extra nochmal nachgefragt ob er die Funktion hat (hab im Forum gelesen gehabt, dass das nicht funktionieren soll). Das Autohaus wusste bis dato noch nichts davon das es gestrichen worden ist. Zwei weitere Kollegen inkl. eines Mechanikers haben noch gesagt, das der Ateca die Funktion hat.

    Das ist natürlich noch mal ein Punkt, wo ich vielleicht eine Chance für dich sehe, wenn du einen Zeugen für diese Aussagen von den weiteren Kollegen oder dem Mechaniker hast, denn du musst glaubhaft den Personen ihre Aussage dir gegenüber beweisen. Ansonsten steht deine Aussage gegen ihre Aussage (..... das haben wir so nicht gesagt.....).

    @ATECA-Hesse

    Bei all denen es nicht im Kaufvertrag steht - warum auch immer - sollten die fehlende Beifahrerabspieglung bei ihrem Händler bemängeln. Dieser gibt es vermutlich weiter an die SEAT-Zentrale und nur die treffen die Entscheidung, ob derjenige eine Gutschrift von 150 Euro bekommt oder eben nicht.
    KEINER hat bis jetzt was davon geschrieben, dass der Händler oder die Seat-Zentrale eine Kopie vom Kaufvertrag deswegen wollten. Von daher gehe ich davon aus, dass bei SEAT intern ein Stichtag für die Gutschrift besteht. ALLE die vor dem Stichtag bestellt haben bekommen ihre Gutschrift und alle die danach bestellt haben eben keine.
    Was der Stichtag ist kann ich nicht sagen.
    Was irgendwo stand - Prospekt, Konfigurator usw. ist in meinen Augen auch dafür nicht relevant.

    Bei mir steht nix drin, kenn das Ding mittlerweile auswendig!!!

    Und nochmal - ich hab nirgendwo geschrieben, dass es bei jedem in seinem Kaufvertrag steht !!!!!
    Alle bei denen es im Kaufvertrag steht, die haben es schwarz auf weiß. Da sehe ich kein Problem für eine Gutschrift.


    Bei all denen es nicht im Kaufvertrag steht - warum auch immer - sollten die fehlende Beifahrerabspieglung bei ihrem Händler bemängeln. Dieser gibt es vermutlich weiter an die SEAT-Zentrale und nur die treffen die Entscheidung, ob derjenige eine Gutschrift von 150 Euro bekommt oder eben nicht.
    KEINER hat bis jetzt was davon geschrieben, dass der Händler oder die Seat-Zentrale eine Kopie vom Kaufvertrag deswegen wollten. Von daher gehe ich davon aus, dass bei SEAT intern ein Stichtag für die Gutschrift besteht. ALLE die vor dem Stichtag bestellt haben bekommen ihre Gutschrift und alle die danach bestellt haben eben keine.
    Was der Stichtag ist kann ich nicht sagen.
    Was irgendwo stand - Prospekt, Konfigurator usw. ist in meinen Augen auch dafür nicht relevant.

    In den Kaufverträgen wird aber wohl kaum jedes kleine Feature noch mal extra aufgeführt werden müssen.Wie viele Seiten sollten das denn werden !??

    Es gibt aber Leute, wo das genau so in ihrem Kaufvertrag steht.

    bei mir steht es im Vertrag vom 23.08. noch drinnen

    Ich will mal auch meinen Senf dazu geben...


    14.03.2016 - da stands auch im Kaufvertrag


    Es scheint aber wahrscheinlich auch zwei Arten von Kaufverträgen zu geben.
    Einmal einen "langen", wo die Serienausstattung vom Modell extra aufgelistet sind mit den Sonderausstattungen der Bestellung und einmal einen relativ "kurzen", wo nur das Modell steht und dann die Sonderausstattungen aufgelistet sind. Meiner ist 7 Seiten lang und teilweise in Schriftgröße Arial 6 geschrieben.

    @Loddar

    Noch mal zu den deutschen Preislisten (siehe mein Beitrag Nr.193) März, April und Juli 2016. Bitte mal das Mittelteil der Listen oder besser die Seite 8 aufschlagen
    und nachgucken.

    Wie bereits schon an anderer Stelle geschrieben ....

    Was, wann, wie in Prospekten stand ist in meinen Augen uninteressant. Entscheident ist was in dem jeweiligen Kaufvertrag steht.



    Diese Codierung wird im Zuge einer Rückrufaktion nachprogrammiert?

    Das kann ich mir nicht vorstellen ....




    Oder muss ich die nachkaufen und sie wird in der Werkstatt durchgeführt?
    Oder muss ich einen Hacker suchen, der sie mir für ein Bier einspielt?

    Denke das kommt schon eher hin.

    Alles an Hardware (Verkabelung, Stellmotor) ist vorhanden, kann also nur mehr an der Software liegen.
    Einmal 1 statt 0 ?

    Das kann gut sein, dass es so von der Hardware aussieht.


    Und mit etwas Glück und Geduld wird dann früher oder später vermutlich auch eine VCDS-Codierung dazu auftauchen, die das dann ermöglicht, was aktuell - warum auch immer - nicht da ist. Es gibt zwar nach meiner Info auch schon ein Code dafür und der Beifahrerspiegel senkt sich auch beim Einlegen vom Rückwärtsgang ab, aber danach fährt er leider nicht mehr 100%ig in die Ausgangsposition zurück.

    Also ich habe mein Atecaprospekt von Juli nochmals genau angeschaut.

    Was, wann, wie in Prospekten stand ist in meinen Augen uninteressant. Entscheident ist was in dem jeweiligen Kaufvertrag steht.



    Übersicht wie lange die Beifahrerspiegelabsenkung im System stand.


    12.07.16 - Beifahrerspiegelabsenkung steht noch im Kaufvertrag
    13.07.16 - Beifahrerspiegelabsenkung steht noch im Kaufvertrag
    12.08.16 - Beifahrerspiegelabsenkung steht noch im Kaufvertrag
    23.08.16 - Beifahrerspiegelabsenkung steht noch im Kaufvertrag
    16.09.16 - Beifahrerspiegelabsenkung steht nicht mehr im Kaufvertrag

    Keine acht Stunden später:
    "Ich habe mit meinem Außendienst gesprochen und das Thema erklärt.
    Er beantragt eine Gutschrift für Sie. Sie erhalten diese dann von mir."


    Ohne Nachfragen, ohne Nachweis, kein Trallala - die sind einfach gut!!!

    Ich denke die Seat-Zentrale macht das bis zu einem bestimmten Bestelldatum ohne etwas groß nachzuprüfen und mit den Kunden lang zu diskutieren, ob wo was dazu gestanden hat.

    @TAKE-A-SEAT ich stimme dir 100%ig zu - beide Modelle (XCELLENCE und STYLE) sind als Serienausstattung davon betroffen.


    Hallo @Leviathan


    besteht die Möglichkeit das Thema von alt "Außenspiegel bei XCELLENCE ohne Beifahrerspiegelabsenkung" nach neu "Außenspiegel ohne Beifahrerspiegelabsenkung - Entschädigung durch SEAT möglich" oder ähnlich zu ändern.


    Warum - laut Überschrift bezieht sich das zunächst nur auf XCELLENCE Kunden. Tatsächliche sind aber auch die STYLE Kunden davon betroffen. Und es geht ja hier um Geld, was man sich als Entschädigung zurückholen kann.

    Ich denke jeder Händler hat da inzwischen von der Zentrale eine interne Info zu dem Problem bekommen und wie er sich gegenüber Kunden zu verhalten hat, wenn dieser das ansprechen. Denke die 150,00 Euro werden aus dem "Topf" der Seat Zentrale bezahlt und der Händler hat dadurch keinen finanziellen Nachteil.

    Das Leben könnte manchmal so einfach sein ......


    Die Funktion - Beifahrerspiegelabsenkung - gibt es bei Neufahrzeuge ab Werk nicht.
    Jeder Kunde - bei dem dieser Punkt so in seinem Kaufvertrag steht hat in meinen Augen auf jeden Fall einen Anspruch auf Entschädigung. Vermutlich sind das die 150 Euro.
    Diese Tatsache muss bei der Zentrale doch bereits bekannt sein und ist doch techn. in Form einer "Email an alle Händler" kein Problem innerhalb von 5 Minuten in die Fläche weiterzugeben oder sie kommunizieren das über einen internen Kanal.






    Bisher habe ich noch keinen weiteren Vorgang in dieser Richtung, deshalb muß ich mich erst erkundigen, welche Lösung Seat da anbietet. Das mit den 150,- Euro ist mir noch nicht bekannt, aber selbstverständlich sollte es auch für Sie "drin" sein, wenn Seat dies anbietet."

    Bin mal gespannt, ob das SEAT dann wirklich bundesweit einheitlich bei den betroffenen Kunden regelt.


    Es bleibt spannend .....