Beiträge von Atecacool im Thema „Fehlende Beifahrerspiegelabsenkung: Bei Bestellung bis zum 29.08.2016 Entschädigung durch SEAT in Höhe von EUR 150 möglich!“
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Ich habe mich bei SEAT beschwert und sogar einen Rückruf erhalten. Nur sinnloses Geplänkel und haben mich zurück an den Händler verwiesen. Also kein Einsehen darüber das sie einen Fehler gemacht haben.
Ich wollte deswegen die TopView Kamera dazu bestellen. Weil aber mein Auto schon im Trichter für die Produktion ist, ging nichts mehr zu ändern. Der Händler in Monheim bot mir aber eine Neugestaltung an. Bedeutet aber den Wegfall des Gratis Fahrassistenzpaket 3. Das kostet jetzt natürlich. Werde heute noch überlegen was ich machen werde. -
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Bei mir steht auch die Beifahrerspiegelabsenkung in der verbindlichen Bestellbestätigung. Daher werde ich die auch verlangen. Es gibt nämlich auch so etwas wie Prospekthaftung. Daher werde ich auf Vertragserfüllung bestehen. Immerhin stellt dies einen Mangel dar. Für etwas zu bezahlen was es nicht gibt kann ja nicht sein. Sollte es nicht möglich sein, verlange ich die Top-View-Kamera, da dies den Mangel lindern bzw. abstellen kann. Auch wenn dieses dann höherwertigen sein sollte und damit auch aufprrispflichtig, ist das dann das Problem des Herstellers in Verbindung mit dem Händler.
Auch wenn es im Konfiguration jetzt nicht mehr erscheint, ist zum Zeitpunkt der Bestellung das jetzt immer noch im Download verfügbare Prospekt gültig. -
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