Beiträge von Dev_CD im Thema „Änderungen Modelljahr 2019“

    Ich hatte schon mal nen Link gepostet, zu WLTP und nen Beitrag der ARD.

    Im Prinzip musst du das Auto nicht abnehmen, da es nicht mehr der Spezikation entspricht. Wenn du nach NEFZ bestellt hat. Die Änderungen sind zu gravierend, sodass die AGBs nicht greifen. Bestätigte mir auch mein Rechtsverdreher.

    Ich hab in meinem FR Vertrag sogar explizit das Modelljahr 2018 genannt, was ich nicht mehr bekomme.

    Ein Vergleich mit ausländischen Konfigurator bringt meiner Meinung nach nichts. Auch beim 2018er Modell war z.B. bei der italienischen Variante des FR u.a. die 19“ Serie.

    Am Ende zählt doch nur der Gesamtpreis für die eigene persönliche Ausstattungsliste. Egal was Serie oder Sonderausstattung ist, die Summe unter dem Strich muss man zahlen.

    Ich hoffe es doch nicht. Das ganze auf zwei Tasten zu reduzieren halte ich für absoluten Mist. Eine Taste um die Tasten aufzurufen, die wegfallen und die andere Taste ist für?

    Zusätzlich wäre das Display dann ohne Annäherungssensor. Kann mir schwer vorstellen, dass sowas weggelassen wird.