Nur einmal so eine Frage zu dem Telematik Dings ... Wenn ich da so eine App am Handy habe, kann ich die doch auch deaktivieren? Wie unterscheidet denn die APP ob ich nun mit dem eigenen Auto selbst fahre oder in einem fremden Auto oder gar mit Öffis fahre?
Wie viel muss ich fahren, damit das glaubhaft wirkt - wie oft kann ich die App deaktivieren um bei "aggressiver" Fahrweise (zb. bei Kurvenfahrten am Berg...) nicht gleich teurer eingestuft zu werden?
Selbst so ein Dings für den Zigarettenanzünder wäre überlistbar ...
Es kann also imho nur ein Fahrtenschreiber sein, den ich nicht austricksen kann UND ich muss für die Übermittlung mein ausdrückliches Einverständnis geben - was ich ja mit dem Telematik-Zeugs getan hätte - und nur dann ...
Alles Andere kann nur bei Unfällen zur Auswertung herangezogen werden - wird es ja auch schon, da in den 2018er Modellen so eine "Box" verbaut ist (siehe BA), mit der der *Hersteller* div. Daten bei einem Unfall auslesen kann.
Ob das dann auch die Versicherung und der Gesetzgeber automatisch auch dürfen - ohne mein Einverständnis ?
Ich gehe übrigens davon aus, dass der Hersteller div. Fahrdaten, wie sie in den div. Steuergeräten hinterlegt sind, auch jetzt schon auslesen und damit zb. das Fahrverhalten ermitteln kann (Motor wurde immer in der Kaltphase hochgedreht etc.), was zb. bei einem Garantieanspruch relevant sein könnte...