Beiträge von Anditil im Thema „Was macht Kessy im Fall von Fahrzeug-Diebstahl?“

    Kurz im internet recherchiert.



    Der Zündschlüssel ist von gestern. Zumindest muss er bei vielen modernen
    Autos nicht mehr ins Zündschloss gesteckt werden. Bei elektronischen
    Schlüsseln reicht es, wenn sie in der Hosentasche sind. Sollte der
    Schlüssel etwa von einem Kind während der Fahrt aus dem Fenster geworfen
    werden oder sonst abhandenkommen, droht keine unmittelbare Gefahr.
    „Fliegt der Schlüssel raus, darf erstmal gar nichts passieren“, sagt
    Philipp Schreiber vom Tüv Süd.
    Die rechtlichen Regelungen sähen vor, dass beispielsweise
    Lenkradschloss oder Wegfahrsperre nicht aktiviert werden dürfen, bevor
    der Motor ausgestellt ist.
    Arnulf Thiemel vom Technikzentrum des ADAC
    sagt: „Üblicherweise ist es so, dass der Motor erstmal weiterläuft.“
    Das müsse schon deshalb so sein, weil bei ausgeschaltetem Motor
    Servolenkung und Bremskraftverstärker
    nicht mehr arbeiten können. Durch die dann notwendigen höheren Kräfte
    fürs Lenken und insbesondere fürs Bremsen könnten sonst gefährliche
    Situationen entstehen.
    Wird der Motor ausgeschaltet, ohne dass der
    Schlüssel in der Nähe ist, geht er allerdings nicht wieder an. „Wer etwa
    seinen Partner, der den Schlüssel bei sich trägt, am Flughafen absetzt,
    sollte das Auto auf dem Heimweg besser nicht abwürgen“, erläutert
    Thiemel. Allerdings sollte es normalerweise gar nicht zu so einer
    Situation kommen. Die meisten Hersteller regeln einen derartigen Fall
    so, dass ein Warnton erklingt, wenn der Schlüssel nicht mehr im Auto
    ist, obwohl der Motor noch läuft. (dpa)


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