Alles anzeigenAlso Gewährleistung gibt es beim Händler. Nur der ist dafür verantwortlich. Mit SEAT selbst oder dem Impoteur besteht kein Vertragsverhältnis. Und Gewährleistung ist genau geregelt.
Wer allerdings die Garantie in Anspruch nimmt...der steht dann in Verhandlung mit dem Garantie Geber. SEAT
Und dann gelten die Garantiebedingungen die SEAT vorgibt.
Aber man hat freie Wahl was man in Anspruch nimmt.
Ja, aber nur in den ersten 6 Monaten tritt die Gewährleistung ohne Einschränkung ein. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, dabei müsste man dem Händler beweisen, dass der Mangel schon innerhalb der 6 Monate bestand.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, diese unterliegt den Garantiebedingungen, die der Hersteller frei vorgeben kann.