Beiträge von makop im Thema „Erfahrungen beim Autokauf“

    Ja, aber nur in den ersten 6 Monaten tritt die Gewährleistung ohne Einschränkung ein. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, dabei müsste man dem Händler beweisen, dass der Mangel schon innerhalb der 6 Monate bestand.


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, diese unterliegt den Garantiebedingungen, die der Hersteller frei vorgeben kann.