Also so klar wie das hier manche schreiben ist es nicht ausgefallen es steht klar im Urteil das Anlaßbezogene Aufnahmen verwertbar sind weil er NUR den öffentlichen Raum gefilmt hat in kurzen Sequenzen. Wer die meisten Dashcams einsetzt die permanent filmen wird auch weiterhin paar auf die Finger bekommen mit Bußgeld etc. Wer mit seiner Dashcam ausversehen Nachbars Grundstück mitfilmt und diese Aufnahmen dann vorlegt und/oder der breiten Öffentlichkeit zugänglich macht geht ab in den Knast.
Bitte hier keine Tatsachen verdrehen, das Gericht hat entschieden das nach den Datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland die Aufnahme unzulässig ist aber trotzdem wurde es als Beweis zugelassen wurde da NUR der öffentliche Raum und keine Privatraum mitgefilmt wurde.
Ich verstehe jeden der so ein Ding verbauen will aber bitte beachtet das ihr hochwertige kauft die nur beim rempeln oder bei 10 cm etc auslösen sonst begebt ihr euch weiterhin in eine strafbare Situation. Und ja ich sprech aus Erfahrung mein Bruder hat 1 Punkt und 150 € bezahlt letzten Monat für filmen eines Parkremplers weil er eben KEINE CAM hatte die nur kurze abschnitte filmt'!!