"Auch ein Oberlandesgericht musste schon über die Frage entscheiden. In dem Fall hatte ein Verkehrsteilnehmer mit seiner Dashcam gefilmt, wie ein Autofahrer über eine rote Ampel gefahren war. Allein mit Hilfe des Filmmaterials konnte er überführt werden und wurde vom Amtsgericht Reutlingen zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verdonnert (Az. 7 OWi 28 Js 7406/15). Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte diese Entscheidung und ließ die Dashcam-Aufnahme als Beweismittel zu (Az. 4 Ss 543/15). Damit unterstützt das Gericht auch andere vorangegangene Entscheidungen, in denen Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen wurden (unter anderem: Amtsgericht Nürnberg, Az. 18 C 8938/14, Landgericht Landshut, Az. 12 S 2603/15 und Amtsgericht München, Az. 343 C 4445/13)."
Es gibt auch Verfahren in denen die Cam als Beweismittel zugelassen wurde, wieso wurde dort kein Persönlichkeitsrecht verletzt, gab es wirklich keine Passanten die zufällig aufgezeichnet wurden?
Oliver: Entspricht dieser Fall nicht sogar deinem Argument "Im Grunde geht es ja darum, dass nichts ohne Zustimmung Veröffentlicht wird und man damit jemanden Schaden zufügt und dass selbst ernannte Hilfssheriffs nicht wild drauf los alles und jeden denunzieren."?
Ich finde es einfach viel zu unklar wann wo und wie gefilmt werden darf.