Beiträge von Justin im Thema „DashCam“

    Ja, seit dem Ende des 3. Reiches haben wir in Deutschland überwiegend ein Täterrecht.

    Diese Aussage halte ich für absolut daneben und falsch. Sowohl in Zeitpunkt als auch in der Aussage an sich.


    Auch das von Janis genannte Urteil (was mir übrigens nicht gefällt) ist kein "Täterrecht".


    Da sollen nicht Täter geschützt werden, sondern laut Begründung alle. Aus dem o.g. Artikel zitiert:


    "Das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung überwiege hier das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung einer möglichen Straftat. Dem Gericht ging es um etwas Grundsätzliches: Eine permanente Überwachung durch Privatpersonen im öffentlichen Raum könne nicht hingenommen werden. Daher sei solches Material auch nicht bei Behörden als Beweismittel zu verwenden."


    Da geht es nicht darum, dass speziell Täter geschützt werden sollen. Bitte genau lesen statt verallgemeinernde polarisierende Begriffe zu verwenden. ;).