Hallo!
Vielleicht sollte man doch die Kirche im Dorf lassen ... Auch sollte imho die Definiton "Dashcam" exakter festgelegt werden!
Eine "Dashcam" oder besser "irgend" eine Kamera die Aufnahmen macht ist ja nicht verboten - ich darf doch auch meine Autofahrt filmen (bei der ich ganz sicher andere Fahrzeuge und Personen aufnehme)! Dabei muss es egal sein, ob ich das nun mit einer Videokamera, einem Handy oder einer Dashcam mache.
Solange ich diese Videoaufnahmen/Bilder nur für meine privaten Zwecke nutze, ist dies erlaubt.
Verboten ist diese Aufnahmen ohne Zustimmung oder Unkenntlich machen von Kennzeichen, Personen, Adressen zu veröffentlichen bzw. eben lt. Gesetz vor diesem als Beweismittel zu nutzen (Ausnahmen letztern bestätigen die Regel).
Achtung! Ich beziehe mich einzig auf Aufnahmen aus einem Fahrzeug zur Dokumentation eines "Roadtrips". Nicht zu eindeutig erkennbaren Überwachungszwecken! Denn letzteres würde ja den Vorsatz der Veröffentlichung oder Anzeige etc. imho voraussetzen.
Womit ich sagen will, dass nicht automatisch jeder, der eine Dashcam besitzt oder mit einer anderen Kamera beim Autofahren filmt böse Dinge damit vor hat.
Ungeachtet dessen empfinde ich eine *Veröffentlichung* jegwelchen Materials ohne Zustimmung des/der darauf zu sehenden Person(en) bzw. unkenntlich machen von Kennzeichen Personen etc. nicht nur als Datenschutzverletzung sondern als Eingriff in die jeweilige persönliche Freiheit und das Recht auf Anonymität. Jeder der vor hat derartiges zu tun, sollte sich die Frage stellen ob er derartiges Bildmaterial von sich im Web finden möchte und mit welchen Konsequenzen er gegebenenfalls zu rechnen haben könnte ...
Im Grunde geht es ja darum, dass nichts ohne Zustimmung Veröffentlicht wird und man damit jemanden Schaden zufügt und dass selbst ernannte Hilfssheriffs nicht wild drauf los alles und jeden denunzieren.
Der Wunsch nach Schutz des Eigentums vor Vandalismus ist sicher legitim, aber ist es das immer noch, wenn bei einer Veröffentlichung des Bildmaterials der Chef einer Firma einen Mitarbeiter im Hintergrund vorbeilaufen sieht, der eigentlich lt. Aussage im Spital liegen müsste? Oder wenn man bei der Fahrzeug-/Gebäudeüberwachung sieht, dass Herr Meier Unrat auf den Gehsteig wirft und damit eine Verwaltungsstrafe begangen hat? Auch wenn dies nur im Hintergrund zu sehen ist, und die eigentliche Straftat der Einbruch ins Fahrzeug war - wie soll die Behörde damit umgehen? Soll sie das dann ignorieren?