Beiträge von olli-fr im Thema „DashCam“

    Wer eine Dashcam "nur" dazu nutzen möchte Fahraufnahmen zu erhalten und möchte das die Cam möglichst klein und unauffällig ist, dies auch noch für andere Zwecke nutzen möchte und unterm Strich sich nicht mit weniger als 2k7 oder 4k zufrieden gibt: GoPro Hero8 oder Hero9 mit der aktuellen LABS-Firmware (nicht die offizielle FW!) Diese LABs-FW hat u.a. eine Funktion "Dashcammodus".

    Akku muss in der Kamera eingelegt sien, Kamera mit einem USB-Ladekabel mit Ladeadapter an Zündung verbunden und Kamera in diesem Modus eingeschaltet - dann befindet sie sich sozusagen in Standby. Sobald Zündung an wird die Aufnahme gestartet bis Zündung aus.

    Erleichtert Fahraufnahmen und man kann nicht vergessen einzuschalten ;)


    Natürlich kann das keine "echte" Dashcam mit Bewegungserkennung etc. ersetzen. Also für die Dokumentation bei geparkten Fahrzeug nicht geeignet.

    Hm ...
    https://www.amazon.de/Nextbase…w%2Caps%2C184&sr=8-3&th=1

    Kann das stimmen? -> Artikelabmessungen 7 x 17 x 13 cm (17 CM!?)


    Da wäre ja jede Actioncam um Vieles kleiner und um wenig mehr gibts eine GoPro Hero7 mit 4K ECHTEN 60FPS - also ohne Ruckler, wie das bei vielen günstigen 4K Kameras leider der Fall ist bzw. wie das auch in der Rezesion zur Netbase 612 bei eh nur 30FPS beschrieben wird ...


    So - aus - es wird die GoPro Hero7!

    https://www.amazon.de/GoPro-HE…_2707129031_t3_B07JDHM57Y


    So klein wie die meisten Dashcams ist die auch und die Videoqualität ist in jedem Fall super.

    cracker09 Ich wollte die Kamera nur so unauffällig wie möglich positionieren, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gleich die Kriese bekommen, wenn sie meinen gefilmt zu werden ...

    Prinzipiell kann ich das sogar verstehen - du weißt ja nie, was dann damit passiert und wo Du Dich "wiederfindest" ... Manche sind jedoch schon sehr paranoid ...

    Egal - was Unauffälliges mit guter Bildqualität und zu vernünftigen Preis gibt es nicht - also bleibts bei der Actioncam.

    Das mit der Kamerafrau wäre übrigens eine gute Sache - wenn dieser beim Kurvenfahren nicht immer übel würde ;)

    Ergänzung:


    Selbst die BlackVue DR900S-2CH 4 K Ultra HD kann nur 30FPS.

    Werde wohl doch bei einer Actioncam bleiben - kann für meinen Zweck mehr und ist günstiger.


    Polar Optimal wären 60fps - imho sind 30fps noch ausreichend - aber den Unterschied zwischen 60 und 30 sieht man doch deutlich. Bei schnellen Passagen "verschmiert" bei 60fps das Bild bzw. Fahrbahn, Bäume etc. weniger. Bilder sind also detailreicher.

    Ich weiß - muss mich aber dennoch oft erklären ... deshalb dachte ich so unauffällig wie nur geht...

    Was niemand weis, macht niemand heiß ;)

    aber zurück zum Thema - meine 2 Groschen wegen der Stromversorung:

    Dauerplus -> Spannungswächter -> 5Volt Wandler (USB) -> "Powerbox" -> Dashcam mit 5Volt Versorgung.

    Habe sowas vor langer Zeit für ein DVD-Laufwerk gemacht ...

    Wenn ich das Ding ständig im Auto hätte würde ich öfter spontan filmen - aber schon richtig, in der Regel plane ich das...

    Unauffällig, weil viele beim Anblick so einer Kamera die "Kriese" bekommen ... Je weniger diese also auffällt, desto stressfreier wirds ;)

    Die Garmin ist im Vergleich zu einer Actioncam auch nicht wirklich kleiner ..

    Ich habe da eher an so etwas gedacht: https://www.amazon.de/Blackvue…+dash%2Caps%2C183&sr=8-10

    Aber der Preis ist sehr stolz ... speziell bei der 256GB Variante ...

    Ich suche eine möglichst kleine unauffällige (so eine, die man sozusagen "hinter" dem Rückwpiegel verstecken kann) 4K Dashcam zu einem vernünftigen Preis!

    Wenn Größe und Preis passt, ist es maximal FullHD. Die einzige 4K Dashcam die ich bisher fand - die zumindest optisch so aussieht, als wäre sie klein genug um unauffällig zu sein - gibt es nur mit zusätzlicher Heckkamera ab 500€ aufwärts (je nach Speicherplatz) ...

    Mir geht es dabei weniger um die Protokollierung eine Unfallhergangs oder ums Anschwärzen anderer Verkehrsteilnehmer, sondern um schnell Fahrvideos aufzunehmen.

    Mit einer Actioncam ist das grundsätzlich möglich, nur ist die nicht klein genug und auch nicht unauffällig zu verstecken ...

    Wenn ich so eine Dashcam verbauen würde, die mehr als nur kurze Sequenzen aufnimmt, wäre dies in erster Linie für private Zwecke und niemals 1:1 zur Veröffentlichung.
    Im Falle eines Falles würde ich meinen Anwalt diesbezüglich kontaktieren, was wie lange aus welcher Sicht etc. als Beweismittel zulässig wäre ohne mich selbst zu belasten....
    Ein vernünftiger Anwalt wird einem hier sicher entsprechend beraten (wenn derartiges nötig ist, wäre ein Anwalt so und so angebracht)!


    Was in jedem Fall unzulässig ist, ist eine *Veröffentlichung* jegwelchen Materials bei dem eben Autokennzeichen, Gesichter etc. erkennbar zu sehen sind, durch das die Privatsphäre bzw. der Datenschutz verletzt wird!
    Es gibt da zwar die Sache mit der Einverständnisserklärung, aber die müsste um vor Gericht Bestand zu haben meines Wissens beglaubigt sein... und selbst dann könnte sie noch immer zurückgezogen werden. Also alles vermeidbare Scherereien....


    D.H. eine DashCam per se ist nicht verboten. Nur was mit dem Material dann gemacht wird ist streng reglementiert!

    Vielleicht sollte man nicht unerwähnt lassen, was als DASHCAM definiert ist!
    Eine Filmaufnahme für rein private Zwecke und nicht zur Beweisvorlage einer Straftat oder zur Veröffentlichung ist mit jeder Kamera erlaubt! Ich darf so z.b. eine Autofahrt etc. zur Dokumentation filmen.
    Ich darf dies sogar veröffentlichen - wenn ich Kennzeichen, Gesichter, eventuell auch Hausnummer unkenntlich mache, also die Privatsphäre und den Datenschutz wahre.

    Hallo!
    Vielleicht sollte man doch die Kirche im Dorf lassen ... Auch sollte imho die Definiton "Dashcam" exakter festgelegt werden!
    Eine "Dashcam" oder besser "irgend" eine Kamera die Aufnahmen macht ist ja nicht verboten - ich darf doch auch meine Autofahrt filmen (bei der ich ganz sicher andere Fahrzeuge und Personen aufnehme)! Dabei muss es egal sein, ob ich das nun mit einer Videokamera, einem Handy oder einer Dashcam mache.


    Solange ich diese Videoaufnahmen/Bilder nur für meine privaten Zwecke nutze, ist dies erlaubt.
    Verboten ist diese Aufnahmen ohne Zustimmung oder Unkenntlich machen von Kennzeichen, Personen, Adressen zu veröffentlichen bzw. eben lt. Gesetz vor diesem als Beweismittel zu nutzen (Ausnahmen letztern bestätigen die Regel).
    Achtung! Ich beziehe mich einzig auf Aufnahmen aus einem Fahrzeug zur Dokumentation eines "Roadtrips". Nicht zu eindeutig erkennbaren Überwachungszwecken! Denn letzteres würde ja den Vorsatz der Veröffentlichung oder Anzeige etc. imho voraussetzen.


    Womit ich sagen will, dass nicht automatisch jeder, der eine Dashcam besitzt oder mit einer anderen Kamera beim Autofahren filmt böse Dinge damit vor hat.


    Ungeachtet dessen empfinde ich eine *Veröffentlichung* jegwelchen Materials ohne Zustimmung des/der darauf zu sehenden Person(en) bzw. unkenntlich machen von Kennzeichen Personen etc. nicht nur als Datenschutzverletzung sondern als Eingriff in die jeweilige persönliche Freiheit und das Recht auf Anonymität. Jeder der vor hat derartiges zu tun, sollte sich die Frage stellen ob er derartiges Bildmaterial von sich im Web finden möchte und mit welchen Konsequenzen er gegebenenfalls zu rechnen haben könnte ...


    Im Grunde geht es ja darum, dass nichts ohne Zustimmung Veröffentlicht wird und man damit jemanden Schaden zufügt und dass selbst ernannte Hilfssheriffs nicht wild drauf los alles und jeden denunzieren.
    Der Wunsch nach Schutz des Eigentums vor Vandalismus ist sicher legitim, aber ist es das immer noch, wenn bei einer Veröffentlichung des Bildmaterials der Chef einer Firma einen Mitarbeiter im Hintergrund vorbeilaufen sieht, der eigentlich lt. Aussage im Spital liegen müsste? Oder wenn man bei der Fahrzeug-/Gebäudeüberwachung sieht, dass Herr Meier Unrat auf den Gehsteig wirft und damit eine Verwaltungsstrafe begangen hat? Auch wenn dies nur im Hintergrund zu sehen ist, und die eigentliche Straftat der Einbruch ins Fahrzeug war - wie soll die Behörde damit umgehen? Soll sie das dann ignorieren?