Dem Unfallopfer? Da wäre ich sehr vorsichtig.
Da hast Du vollkommen Recht...
Grundsätzlich sind Dash Cams nach wie vor unzulässig...
Die Unzulässigkeit basiert auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wonach eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokamera nur zulässig ist, soweit dies zur Wahrnehmung PERSÖNLICHER berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist...
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 300.000 EUR. Anders verhalte es sich nur dann, wenn von vornherein feststehe, dass die Aufnahmen den rein privaten Bereich bis zum Löschen der Daten nicht verlassen werden; in diesem Fall sind keine datenschutzrechtlichen Belange betroffen.
Also wäre ich sehr vorsichtig mit der Weitergabe...
Betrifft ganz besonders auch die gut gemeinten Tipps an die Bußgeldbehörden über "Nichtblinker", "Falschabbieger", usw.