Beiträge von Bianca im Thema „Gekauft ist gekauft! Oder kann man vom Kaufvertrag schadensfrei zurücktreten?“

    Dann ist die Bestellung eigentlich nicht Gültig, weil du ja den anderen Termin unterschrieben hast und das Autohaus daran gebunden ist! Du kannst ja auch nicht einfach die Farbe ändern ohne das der Kunde das will...

    Also bei mir ist das auch so. Ich hatte bei der Bestellung also nicht Kaufvertrag sondern Kaufantrag der erst mit dem Bestellannahme zum Kaufvertrag wird, einen Liefertermin vom 16. Mai 2019. In der Bestellannahme steht dann einfach Juni 2019.


    Ich habe mich da schon "etwas" schlau gemacht.

    Erst kommt die Bestellung, die ich unterschreibe mit allem was ich möchte und den ganzen Unterschriften unter den Verträgen und den Infos die man mit seiner Unterschrift bestätigen muss gelesen zu haben u.s.w.


    Dann prüft der Verkäufer die Bestellung und durch die Auftragsannahme die dieser einem per Einschreiben zusenden muss bzw. später nachweisen muss das der Käufer diese erhalten hat, kommt der Kaufvertrag erst zustande.


    Wenn nun im Kaufvertrag Juni 2019 steht und in der Bestellung 16. Mai 2019, dann könnte ich zu der Annahme kommen, das der Antrag nicht gleich der Annahme ist und somit kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.