Spätestens beim Werkstattbesuch ist es sicherlich ein leichtes alle Daten aus dem "Bordcomputer" auszulesen, ob man es darf oder nicht.
Genau das ist der Punkt, vor Gericht wäre das nicht verwertbar(außer bei einem Unfall mit Personenschaden), wenn ich jemanden heimlich Filme oder aufnehme und er dabei gerade ne Straftat begeht ist das vor Gericht nicht zugelassen. Für sowas gibt es im BGB ganz klare Regeln.
Wenn deine Werkstatt und irgendwas ausliest, z.B. das du zu hochtourig gefahren bist und deswegen der Motor kaputt gegangen ist, müssen dir das erstmal ohne das auslesen nachweisen, sollten die das nicht können ist das auslesen auch völlig hinfällig.
Ich sehe das genauso wie olli-fr .
Alle wollen Technik und bestellen diese auch dazu und beschweren sich dann das man "Gläsern" ist.
Keiner hat euch gezwungen ein"modernes" Auto zu kaufen.
Ein Golf 5 fährt auch geradeaus und da ist keine digitale Technik vorhanden(vorausgesetzt es ist kein Navi verbaut).