Alles anzeigenWerksgarantie und Garantieverlängerung sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten.
Die Werksgarantie ist Fahrzeug gebunden.
Die Garantieverlängerungen ist ein Vertrag mit dem Volkswagen Versicherungsdienst.
Diese muss beim Verkauf auf den Erwerber umgeschrieben werden.
Sie kann aber auch, bei Kauf eines neuen Fahrzeug aus dem VW Konzern, auf dass neue Fahrzeug, umgeschrieben werden.
Sollte noch eine Restlaufzeit z. B. 1 1/2 Jahren wurde die Restprämie ausgezahlt, wenn für das neue Fahrzeug wieder eine Garantieverlängerung abgeschlossen wird.
Ein guter Händler erledigt dieses für deine Kunden
Die Garantieverlängerung ist genauso an das Fahrzeug gebunden. Es muss auch nIchts umgeschrieben werden der Vertrag wird automatisch übertragen (steht auch so in den Garantiebedingungen) lediglich die neuen Kontaktdaten des neuen Besitzers sind anzuzeigen!
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