"Ausgenommen hiervon ist eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland zulässt oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer; in diesen Fällen endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeugs."
Ich sehe es so wie Samoa-ateca. Wenn das Fahrzeug außerhalb Deutschlands zugelassen wird endet ja der Vertrag sowieso.