Beiträge von White Python im Thema „Garantieverlängerung übertragen - Formalitäten?“

    "Ausgenommen hiervon ist eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der Bundesrepublik

    Deutschland zulässt oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer; in diesen Fällen endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeugs."


    Ich sehe es so wie Samoa-ateca. Wenn das Fahrzeug außerhalb Deutschlands zugelassen wird endet ja der Vertrag sowieso.