Beiträge von peter_enis im Thema „Garantieverlängerung übertragen - Formalitäten?“

    Neee, aber es kann durchaus sein, dass der Ablauf mittlerweile ein anderer ist... Heite stehen die GVs ja im Konfigurator, sind also tatsächlich eine Sonderausstattung und damit quasi „Bestandteil des Autos“! Somit kann es sogar tatsächlich sein, dass Du keine zusätzlichen Vertragsunterlagen vom VVD hast...


    Bei uns in 2014 musste man die GV über ein eigenes Formular extra ordern und es war ein getrennter Vertrag über den VVD... Daher war das Übertragen sicher ein wichtiger Prozess!


    Solange Du die Aussagrn von Seat und von Deinem Händler schriftlich hast, würde ich mir da keinen Stress machen! ;)

    Danke dir, hab alles schriftlich, deshalb bin ich jetzt auch beruhigt! :)

    Ich habe inzwischen Antwort von Seat erhalten:

    Ich soll mich an den Händler wenden, weil dieser die Garantieverlängerung vermittelt.


    Händler sagt: In meinem Fall wurde die GV schon bei Kauf mit bestellt, ist daher Teil der Sonderausstattung.

    Deshalb kann sie nicht verfallen und geht automatisch mit Verkauf über.

    Also alles gut bei mir. Es würde sicherlich anders aussehen, wenn die GV nachträglich erstanden wurde.


    Danke euch!

    Wir haben unseren Altea MIT Garantieverlängerung verkauft und haben dafür einen speziellen Vordruck ausgefüllt und damit den Verkauf angezeigt... Der Käufer wurde daraufhin angeschrieben und hatte die Sicherheit, dass die GV auch bei ihm weiterhin gilt... WIR hatten den Vorteil, dass wir einen Verkaufspreis im Beteich der Händler-VK (statt EK) erzielen konnten! ?


    Kannst du mir diesen Vordruck zur Verfügung stellen? Stammt dieser von Seat?

    Danke vorab!

    Ich habe folgendes gefunden:

    https://www.garantieabschluss.de/seat-nw/pdf/condition


    Da steht:

    XIII. Was passiert bei Außerbetriebsetzung, Veräußerung oder Zwangsversteigerung?

    1. (...)

    2. Wird das Fahrzeug veräußert oder zwangsversteigert, geht der Vertrag grundsätzlich auf den Erwerber über. Ausgenom- men hiervon ist eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der Bundes- republik Deutschland zulässt oder an einen gewerblichen Wie- derverkäufer; in diesen Fällen endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeugs. Die Veräußerung oder Zwangsversteigerung ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.


    Muss ich daher einen Brief schreiben? :/

    Hallo zusammen,

    mein Ateca wurde von meinem Onkel gekauft (mit SB-Rabatt) und er muss jetzt deshalb 90 Tage von ihm gehalten werden.

    Danach soll er auf mich umgeschrieben werden. Damit soll auch die Garantieverlängerung auf mich übergehen.

    Frage: Wisst ihr, was ich formal tun muss, damit auch die Garantieverlängerung auf mich übergeht? Muss ich das gegenüber Seat anzeigen?


    Danke für Eure Antworten!