Beiträge von bauks im Thema „Klackerndes bzw. mahlendes Geräusch 1.4 TSI, Schaltgetriebe (Kupplung)“

    Ich glaub's nicht...!


    Nun werde ich nervös, was das neue Auto betrifft! Die Abholung (Zugtickets bereits gekauft, mit Übernachtung in Wolfsburg) ist für den 22./23.3. geplant, Termine beim Zulassungsamt kann man leider nur 1 Woche im Voraus machen, ich hatte hierfür den 20.3. geplant. Dennoch habe ich gestern mal auf deren Webseite geschaut und musste erschreckend feststellen, dass diese ab heute vorübergehend wegen Umzug geschlossen ist und voraussichtlich (!) nä. Woche am neuen Standort wiedereröffnet (natürlich "am Ar* der Welt). Erst dann kann ich anrufen und fragen, ob denn auch die KFZ-Briefe von den Händlern weitergeleitet werden.
    Sch* Timing...! :cursing:

    Alles "Geschwafel"... ! :P

    Gestern sprach ich mit einem Bekannten, der seinen Cupra Ateca wegen zahlreicher SW-Bugs "gewandelt" hat. Ironie dabei war, dass 2 Wochen vor Rückgabe mit einem Update (gefühlt) 95% aller Prbleme gelöst wurden. Naja, der Konzern verkauft die noch gewinnbringend weiter, sowas "juckt" ihn also nicht.


    Mit etwas Glück hat mein Formentor die elektr. Heckklappe verbaut, obwohl nicht bestellt. Neuauslieferungen haben diese wohl immer noch an Bord, weil denen bei der Produktion die Gasdruckdämpfer ausgegangen sind. Na, mal schau'n - so scharf bin ich da nicht mehr drauf. ;)

    Jetzt weiß ich, was mir an der Formulierung nicht passte...! ;)


    "Sehr geehrter XXX,


    vielen Dank für Ihre Nachricht v. 28.9.23, die nach rechtlicher Prüfung jedoch eine kleine Überarbeitung benötigt.

    Leider beinhaltet Ihre Nachricht nicht die Information, um die ich vor Ort gebeten hatte. Die Aussage, es handle sich um keinen Mangel im Sinne der Garantiebedingungen schließt nicht aus, dass es sich um einen technischen Mangel handelt. Es wird hiermit lediglich ein Verschulden Seitens des Herstellers (ausgeführte Arbeit und/oder Materialfehler) ausgeschlossen. Tatsächlich aber steht der Mangel bzw. das Geräusch im direkten Zusammenhang mit einer der von SEAT freigegebenen Werkstatt-Arbeiten.

    Im Gegensatz zur o.g. Aussage bat ich vor Ort um ein Statement, das sinngemäß bestätigt, dass das vorgeführte Geräusch ein "normales, unbedenkliches Betriebsgeräusch" darstellt.


    Ich würde mich daher um eine entsprechende Umformulierung freuen und danke dafür im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen"

    Irgendwie hatte ich mir mal ein Schreiben klassisch per Post erhofft, aber wieder nur per eMail.

    Eine Art "Entschuldigung" für die bisher nachweislichen Mängel (4 Jahre) hat es bisher nie gegeben, da habe ich diesmal auch nicht mehr erwartet.

    "Immerhin" wurde das Vorhandensein der Geräusche bestätigt, leider ohne Referenz auf bisher zugesandte Indizien. Sollte es wirklich mal zu einem Defekt aufgrundessen kommen (was ich selber nicht glaube), gibt es keine Möglichkeit, das irgendwie in Zusammenhang zu bringen.

    Jimmy Andrews Da die Bewertung ja bereits mit „…ich kann nicht ungewöhnliches hören“ begann, hätte es für die gar keinen Grund gegeben, mir einen Ankaufpreis anzubieten - ungeachtet dessen, dass der Preis wahrscheinlich geringer wäre als beim „freien“ Verkauf. Und sofern (wie gefordert) nun schriftlich bestätigt wird, dass das bemängelte Geräusch gar keinen Mangel darstellt, kann ich das Fahrzeug guten Gewissens als mängelfrei anbieten. Vielleicht warte ich damit auch gar nicht, bis der neue da ist. Ein paar Wochen, gar Monate schaffen wir auch mit nur einem Auto. Ich will aber erst sicher sein, dass der neue nicht unerwartet stark verzögert geliefert wird.



    Palme Jein... Zugegebenermaßen war sowohl das „Rattern“ als auch das Quietschen ein extremer und nachweislicher Mangel im Vergleich zum aktuell bemängelten Geräusch. Wenn es aber um die allererste Bemängelung kurz nach Erhalt des Fahrzeuges in 2018 geht, dessen Reparaturversuch der Beginn dieses Desasters darstellte, gebe ich dir recht - das war insgesamt betrachtet weder sinnvoll, noch wirklich erfolgreich!

    So, ich komme grad vom Termin bei der Seat-Service-Stelle (mit 2 SEAT-Außendienst-Mitarbeitern).

    Das Geräusch war "mittelgut" reproduzierbar über eine ausreichende Zeit. Es gab zunächst auch keine Rufe wie "das ist normal" o.ä.

    Erst als wir dann wieder alle vor dem Auto standen, ... "Ich kann da nichts ungewöhnliches feststellen...".

    Auf meine Frage, warum SEAT dann bereits zwei kostenintensive Werkstatt-Freigaben erteilt hat, begann der Außendienst-MA auszuholen, "... vor einigen Jahren bemängelten Sie... Rubbeln... Knarzen...". Das konnte ich durchaus bestätigen, waren es (nachweislich) auch berechtigte Mängel, die aktuell den Status "beseitigt" haben.

    Ein weiteres Nachhaken, dass dies keine Erklärung für die erteilten Hersteller-Freigaben bzgl. des aktuellen Geräusches ist, habe ich unterdrückt. Ich bin dann dahingehend entgegengekommen, dass ich mich (zum Zwecke des Verkaufes eines mängelfreien Fahrzeuges) damit zufriedengebe, dass die Bewertung "normales Betriebsgeräusch, kein Mangel" in deren System hinterlegt wird und ich dies auch schriftlich bestätigt bekomme (auch für meinen Anwalt), damit mir ein Nachkäufer hieraus keinen "Strick drehen" kann.

    Dies wurde (auffallend schnell) bestätigt und wir haben uns gegenseitig dankend verabschiedet. Wollten die mir womöglich doch ein Ankaufangebot machen und ich habe zu früh eingelenkt? 🤔 Ich werde es nicht mehr erfahren und will das Kapitel endlich abschließen und den Wagen im Frühjahr loswerden.

    Heiß muss es nicht einmal sein, es sollte nur nicht zu kühl sein. 20-22 grad wären optimal.

    Klar, die wollen das mal wieder "wegdiskutieren". Können sie ja auch tun, aber nur schriftlich und regulär an meinen Anwalt, denn DER hat die ja zu weiteren Maßnahmen aufgefordert.


    Dumm wäre nur, wenn es vor Ort gar nicht reproduzierbar ist oder die behaupten, es wäre nicht das Geräusch, dass seit dem letzten Werkstattbesuch bemängelt wurde. Dann wäre es nicht mehr als Garantiefall zu betrachten.

    Hach, man muss sogar Anwälten alles vorkauen... :rolleyes:


    "...

    besten Dank für den modifizierten Entwurf, der meines Erachtens nach inhaltlich zutreffend ist.


    Sie liegen richtig, dass schwer nachweisbar ist, wer den verbleibenden Mangel verursacht hat. Dies geht primär aus der Historie hervor, demnach wäre das tatsächlich das AH yyyyy. Für Garantieleistungen sollte dies jedoch irrelevant sein. Jede Servicestelle muss vor Durchführung von Garantiearbeiten eine Freigabe vom Hersteller einholen um die Leistungen erstattet zu bekommen. Bei SEAT war bei Erteilung der Freigaben die "Vorgeschichte" bekannt und mir wurde von SEAT sogar dazu geraten, die Werkstatt zu wechseln. Auch der SEAT-Außendienst-Mitarbeiter bestätigte 2019, dass Kunden auch wegen desselben Mangels die Werkstatt frei wählen können (sofern autorisiert). Auch lt. Kaufvertrag handelt es sich explizit um eine Hersteller-, nicht Händlergarantie.


    Ergänzende Info: Das AH yyyyy ist eine autorisierte Service-Stelle für SEAT und AUDI, es werden dort keine Neufahrzeuge dieser Marken verkauft. Bestellt/gekauft wurde das Fahrzeug beim Autozentrum zzzzz. Da es nie um die Forderung einer Rückabwicklung ging, war dies lt. Hrn. cccccc nicht relevant."

    Das wäre mir denn ganzen Aufwand nicht wert!

    Da hätte ich schon lange einen Schlusstrich gezogen und die Karre verkauft!

    Ich verkaufe den nicht mit einem "verstecktem" Mangel (schon gar nicht privat), solange noch eine Chance besteht, zumindest eine offizielle Aussage von Seat zu erhalten, dass dieses Geräusch offiziell kein Mangel darstellt. Davon war aber bislang nie die Rede, der Mangel wurde als solches immer bestätigt.