Sorry, ich weiß nicht wo das so funktioniert aber bei der Dekra (kann jetzt nur von Berlin sprechen) garantiert nicht.
Das macht ja nichts, dass Du das nicht weißt, dafür gibt es ja ein Forum.
Bei Änderungsabnahmen nach StVZO gibt es Unterschiede. Und ich spreche nicht von Gefälligkeiten oder Ähnlichem, sondern von gesetzlichen Regelungen.
§19.3
Dies ist einfachste Form, hier hast Du ein Teilegutachten für Dein Fzg und die Abnahme ist eher Formsache mit festen Preisen bei den Prüfstellen wie TÜV, DEKRA, KÜS usw.
§19.2 oft in Verbindung mit §21 (ugs. Einzelabnahme)
Hier brauchst Du Dokumente wie Prüfbericht, technischer Bericht, Laborbericht, Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten, etc. Der Sachverständige ist kein Prüflabor. Er muss anhand der Dokumentationen einschätzen können ob. z. B. Felgen stabil genug sind. Die Freigängigkeit und Radabdeckung prüft er durch Sichtprüfung, Verschränkung etc.
Diese Abnahme wird nach Aufwand berechnet. Nach meinen Erfahrungen so grob ~ 120 € für Räder und Fahrwerk.
Bis dato ist das Bundesgebiet noch zweigeteilt wer diese Abnahmen machen darf. Im Westen nur der TÜV, im Osten nur die DEKRA. Der Wegfall dieser Monopole ist schon beschlossen, aber es gibt noch keinen Termin.
https://www.welt.de/motor/news…ahme-Vorrecht-faellt.html