Beiträge von meyergru im Thema „Winterräder für Cupra“

    Hast Du bestimmt nicht. 245/40 R19 wäre richtig. Und bei allen Aftermarket-Gutachten von 19 Zoll-Felgen, die ich gesehen habe, war bei 19 Zoll und der Reifengröße die Auflage A12 drin "Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig". Das war auch bei Einpresstiefen der Fall, die den Serienfelgen entsprechen. Bei kleineren Reifengrößen gehen z.T. feingliedrige Ketten. Ich würde mich wundern, wenn die Serienräder andere Zulassungen hätten.

    Danke. Also selbst mit 225/45 R19 nur feingliedrige Ketten.


    Damit ist dann auch klar, dass die Zwischengröße 235 vermutlich nichts bringt und zudem wahrscheinlich eingetragen werden müsste. Da die anderen beiden Größen in der CoC genannt sind, muss man sich also nur zwischen 225 (mit) und 245 (ohne Schneeketten) entscheiden.

    Genau. Ich glaube nicht, dass bei den Standardgrößen noch Schneeketten passen. Und in der Alpenregion helfen Winterreifen allein gar nichts, wenn Schneekettenpflicht ist (bis auf die Schweiz, wo alternativ oft Allrad + Winterreifen genügt).

    O.K., das würde heißen, dass zumindest mal 225/45 R19 geht, die anderen angeblich eintragungsfreien Größen sind aber immer noch problematisch. Ich habe übrigens in der Dimension keinen M+S Reifen in W Speedindex angeboten bekommen, V sollte ja auch O.K. sein mit Schild....

    Habe ich auch, das ist aber nur ein Kommentar dazu, dass sich die Verbrauchswerte mit diesen Dimensionen ändern, nicht, dass sie auch zugelassen sind. Die Nummer 50, unter der so etwas stehen müsste, ist nicht aufgeführt - deshalb meine Frage.


    Und andere Raddimensionen, die bei den einschlägigen Shops als zulässig (und eintragungsfrei) angegeben werden, wie z.B. 235/45 R19, wären damit auch nicht erlaubt. Bei anderen Fahrzeugen kenne ich das so, dass eine konkrete Liste da steht, auch mit Einschränkung auf M+S usw.


    Mir fehlt einfach formal die Nummer 50, die es ja geben müsste - nur habe ich sie nicht.

    Bei Cupra heißt es dazu, dass man seinen Cupra-Händler nach den zulässigen Größen fragen soll. Das hilft mir aber bei After-Market-Räder nicht und bei einer Kontrolle gibt es - vielleicht - ein Problem. Tatsächlich stehen heute ja im Schein nicht alle Größen drin und die CoC muss man nicht mitführen, also nehme ich an, dass die Rennleitung Zugriff auf die CoC hat. Fragt sich nur, ob die ausgehändigte CoC nur ein "Auszug" des echten Dings ist.

    Ich muss auch mal eine doofe Frage stellen: Ich habe die CoC für meinen Ateca vorliegen, dort gibt es jedoch keine Ziffer 50, die die möglichen Rad/Reifenkombinationen zeigt (nach Nr. 49 folgt direkt Nr. 51). Es taucht nur die Serienbereifung mit 245/40 R19 unter Nr. 35 auf.


    In den einschlägigen Reifenshops werden ohne Eintragung u.a. auch 225/45 R19 angezeigt, was irgendwie Sinn macht, weil dann auch (feingliedrige) Schneeketten gehen würden.


    Schaut man dann aber in die ABE, steht oft die Enschränkung "ECE" drin, die besagt, dass Reifengrößen in der ABE nur dann eintragungsfrei sind, wenn sie in der CoC des Fahrzeugs bereits aufgeführt sind. Früher hieß das oft: "sollen bei nächster Befassung in den Fahrzeugpapieren nachgetragen werden", was besser war, denn dann musste man nicht extra etwas tun.


    Was ist denn nun Phase? "Fehlen" die zugelassenen Reifengrößen in der CoC und sind in einem "nicht-offiziellen" Teil für die Typgenehmigung e9*2007/46*6394*37 enthalten oder ist die ABE für die Dimension 225/45 R19 eben doch nicht "eintragungsfrei"?