Beiträge von Caferacer im Thema „Anhängerkupplung Zuglasterhöhung / Auflastung / Anhängelasterhöhung“

    Die Garantie erlischt deshalb, weil das Fahrzeug 2.0 tdi 140 kw mit 2100 kg zugelassen ist, wenn du nun diese erhöhst kann der Fahrzeug Hersteller bei einem Schaden in z.b antriebsstrang die Garantie verweigern, ähnlich wie bei einem Chip- Tuning.


    Die oben genannte anhängelast ist bei 12 % Steigung, mehr geht nicht auch bei 8% ,da der ateca ein zulässiges Gesamtgewicht von 2130 Kg hat und als Fahrzeugtyp M1 eingetragen hat.

    Der D Wert der originalen AHK beträgt 10,7 kN dies entspricht eine zuglast von 2270 Kg, die stützlast sollte 4 % betragen ist aber nicht zwingend erforderlich, das mit 2500 Kg kannst du mit der originalen Kupplung nicht realisieren, es kann auch sein das du den Fahrzeugtyp von M1 nicht auf M1G geändert bekommst.


    Ein anderes Problem ist , das bei Erhöhung der Anhängelast die Garantie des Fahrzeugs entfällt.

    Die Anhängelast beim 2.0 TDI beträgt 2100 kg, wenn du nun die Anhängelast erhöhen willst dann musst du von Typ M1 auf Typ M1G eintragen lassen.


    M1 entspricht das maximal zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges als anhängelast


    M1G entspricht das 1,5 fache des zulässigem Gesamtgewicht als Anhägelast


    Die serienmäßig verbaute AHK kann lt. D- wert eine anhängelast von 2270 Kg. Die stützlast von 88 kg bleibt hiervon unberührt.


    Die stützlast sollte 4 % der anhängelast entsprechen


    Das bedeutet nun, du könntest die anhängelast mit einem Gutachten mit der originalen AHK auf 2270 kg erhöhen lassen, wenn auch die Fahrzeugklasse von M1 auf M1G geändert wird, die stützlast bleibt aber bei 88 kg.