Beiträge von Marwin220 im Thema „Mein Cupra-Ateca hat einen Transportschaden“

    ...Blechschäden nicht, Rahmenschäden müssen gemeldet werden!


    Ein gerne geglaubter Irrtum. Aber jeder Blechschaden ist ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden.


    Zitat:"

    Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.

    Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann."


    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/


    Gruß Jörg






    Gruß Jörg

    Wenn ein Blechschaden am Wagen entstanden ist, muss dieser immer bei einem späteren Verkauf angegeben werden.


    Daher ist es auch immer sinnvoll, Fotos vom Schaden zur Verfügung zu haben.


    1999 hatte meine Mutter einen Golf 4 neu bestellt. Dieser hatte auch einen Transportschaden (Fahrerseite hinterer Kotflügel musste gespachtelt und lackiert werden ) .

    Der Händler hat den Schaden auch erst mal bagatellisiert. Nach Einschaltung eines Sachverständigen hat sie den Wagen zwar genommen, aber einen Ausgleich für den "merkantilen Minderwert" erhalten.


    Gruß Jörg