Auch wenn es sich hier um Kunststoff handelt ist es aus Versicherungssicht Glasbruch !
Und wenn der keine Garantie oder Kulanz walten lassen will, mach doch einfach einen Teilkaskoschaden daraus.
Die Versicherung zahlt den Großteil und Du maximal den Selbstbehalt.
FERTIG
Theoretisch ja aber die Versicherung würde nicht zustimmen, solange der SW nicht "defekt" ist bzw. dessen Funktion nicht beeinträchtigt ist. Das ist leider beim TE der Fall - es ist primär ein optischer Mangel, der sich nicht gravierend genug auf die sicherheitsrelevante Funktion des Scheinwerfers auswirkt.