Beiträge von Franky_MH im Thema „Klappensteuerung als Alternative zur Auspuffanlage“

    Mein letzter Beitrag zu dem Thema, dann reicht es aber auch....


    Zum 1.6.2013 trat das Erlöschen der BE wieder in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und zwar im Höchstfall mit bis zu 135 Euro und 4 Punkten für den Fahrzeughalter bzw. 90 Euro und 3 Punkte beim Führen eines solchen Fahrzeuges.


    Erlöschen der BE ist in diesem Fall mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder der Umwelt verbunden.


    Verkehrssicherheit ist sicher eher ein Thema für Fahrwerk und Bremsen, Lenkung etc. aber das es beim Begriff „Umwelt” ganz direkt um Lärm geht, sollte eigentlich jedem klar sein.


    Im Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in 2018 bekanntgegeben, sind Änderungen an serienmäßig verbauten Klappenauspuffanlagen auch dann nicht zulässig, wenn die Autos nach der Umrüstung unter allen realen Betriebszuständen (Einstellungen, Fahrmodi, konstante Geschwindigkeit, Beschleunigen, Bremsen, alle Getriebestufen) nicht lauter sind als im Serienzustand und dem in der Betriebserlaubnis überprüften Zustand. Die Erstellung von Teilegutachten gemäß §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO oder Gutachten zur Erlangung einer allgemeinen Betriebserlaubnis und deren Anwendung im Rahmen von Änderungsabnahmen und Umrüstungen gemäß §19 und §21 ist abzulehnen, heißt es darin.


    Ob Du es jetzt glaubst oder nicht, ob es Dir unglaubwürdig oder nicht vorkommt ist völlig wumpe. Dann lass es doch einfach drauf ankommen. Jeder der so was verbaut sollte sich nur im klaren sein, dass es Ärger nach sich ziehen kann und eigentlich immer auch unter dem verschärfenden Tatbestand des Vorsatzes geahndet wird.


    ...hier noch ein kleines Zitat aus einer netten Geschichte... HIER nachzulesen...

    "...die Polizei meinte noch, wir sind auch im Internet und man sollte uns nicht immer für dämlich betrachten.

    Wir lesen auch Foren und Motortalk.."

    Der Einbau einer Klappensteuerung bietet die Möglichkeit eines manuellen Eingriffes in das Abgasverhalten und stellt somit bereits eine Veränderung der Abgasanlage dar.

    Ergo, Veränderung der Abgasanlage = Verlust der Betriebserlaubnis... fertig...


    Da gibts nichts mit könnte, wäre, wenn...

    Bei meinem Kumpel haben die Polizisten zuerst nach einer Fernbedienung gesucht, die er natürlich am Schlüsselbund hatte. Und schon wurde das Fahrzeug erstmal einem Gutachter vorgeführt.
    Bei der CB2 müssen die sich ganz schön auskennen, das halte ich für fast unmöglich rauszufinden.

    Na da täusch Dich mal nicht... ohne trifftigen Grund werden die einen nicht auf links drehen incl. Taschenpfändung... zufällig ist mein Cousin von der Truppe, und mal eben so in die Tasche greifen ohne dass von Dir ne Bedrohung aus geht findet da nicht statt, weiß ich aus erster Hand...


    Aber es gibt auch technikbegeiserte unter den Jungs sowie auch bei TÜV-Prüfern, und die Funktionsweise der CB2 kann jeder im Internet nachlesen... und die Fahrzeuge mit Klappenauspuff sind denen auch bekannt. Von ihm weiß ich dass er erst 2 Cupra routinemäßig kontrolliert hat. Und dabei mal eben 7 Sekunden die SSA-Taste gedrückt hat... nichts einfacher als das...hatten aber nix verbaut... aber wenn... also nicht zu sicher fühlen...;)