Mein letzter Beitrag zu dem Thema, dann reicht es aber auch....
Zum 1.6.2013 trat das Erlöschen der BE wieder in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und zwar im Höchstfall mit bis zu 135 Euro und 4 Punkten für den Fahrzeughalter bzw. 90 Euro und 3 Punkte beim Führen eines solchen Fahrzeuges.
Erlöschen der BE ist in diesem Fall mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder der Umwelt verbunden.
Verkehrssicherheit ist sicher eher ein Thema für Fahrwerk und Bremsen, Lenkung etc. aber das es beim Begriff „Umwelt” ganz direkt um Lärm geht, sollte eigentlich jedem klar sein.
Im Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in 2018 bekanntgegeben, sind Änderungen an serienmäßig verbauten Klappenauspuffanlagen auch dann nicht zulässig, wenn die Autos nach der Umrüstung unter allen realen Betriebszuständen (Einstellungen, Fahrmodi, konstante Geschwindigkeit, Beschleunigen, Bremsen, alle Getriebestufen) nicht lauter sind als im Serienzustand und dem in der Betriebserlaubnis überprüften Zustand. Die Erstellung von Teilegutachten gemäß §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO oder Gutachten zur Erlangung einer allgemeinen Betriebserlaubnis und deren Anwendung im Rahmen von Änderungsabnahmen und Umrüstungen gemäß §19 und §21 ist abzulehnen, heißt es darin.
Ob Du es jetzt glaubst oder nicht, ob es Dir unglaubwürdig oder nicht vorkommt ist völlig wumpe. Dann lass es doch einfach drauf ankommen. Jeder der so was verbaut sollte sich nur im klaren sein, dass es Ärger nach sich ziehen kann und eigentlich immer auch unter dem verschärfenden Tatbestand des Vorsatzes geahndet wird.
...hier noch ein kleines Zitat aus einer netten Geschichte... HIER nachzulesen...
"...die Polizei meinte noch, wir sind auch im Internet und man sollte uns nicht immer für dämlich betrachten.
Wir lesen auch Foren und Motortalk.."