Beiträge von Juzi im Thema „Klappensteuerung als Alternative zur Auspuffanlage“

    wie ist denn die aktuelle rechtslage. ich kenne es noch von früher, da durften zubehörteile, die nicht in der stvo erlaubt sind, aber keine sicherheitsrelevanten sachen verändern, eingebaut und nur im nicht öffentlichen bereich genutzt werden. wäre ja bei ner klappensteuerung auch so, ich kann sie ja theoretisch immer deaktiviert lassen und nur für showzwecke benutzen.

    Ist schon klar, dass das keiner macht, aber rein theoretisch betrachtet ;;brav;;