https://www.bussgeldkatalog.ne…assungsordnung/47c-stvzo/
Zitat
Auspuff mit Klappensteuerung
Beim Einbau von einem Auspuff mit sogenannter Klappensteuerung müssen Sie in jedem Falle beachten, dass seit Mitte 2016 der Einbau bzw. die Ausrüstung von Fahrzeugen mit diesen Tuningeinrichtungen nicht mehr zulässig sind.
Kraftfahrzeuge, die bis dato mit derlei Abgasanlagen ausgerüstet waren, dürfen Ihre Zulassung weiterhin behalten, sofern die Umbaumaßnahmen gemäß Vorschrift durch Vorlage eines Prüfzeugnisses legitimiert werden können.