Beiträge von Marwin220 im Thema „Winterreifen und Winterkompletträder für den Ateca Teil 2“

    Wenn in der ABE (= Allgemeine Betriebserlaubnis) diese Räder und Reifenkombination enthalten ist, braucht die Reifengröße nicht eingetragen werden.

    Hierbei musst Du natürlich eventuelle Auflagen beachten, die in der ABE zur Reifengröße eingetragen sind.

    Und ein Ausdruck der ABE sollte im Handschuhfach mitgeführt werden, damit Du dies auch nachweisen kannst.


    Gruß Jörg