Beiträge von siggibayr im Thema „Eingetragene Höchstgeschwindigkeit wird nicht erreicht“

    rechtliche Bewertung:

    1. Ein Neuwagen ist mangelhaft, wenn die erzielbare Höchstgeschwindigkeit erheblich hinter der im Verkaufsprospekt für das entsprechende Modell angegebenen Höchstgeschwindigkeit zurückbleibt, obwohl Reifen verwendet werden, die zur „wesentlichen Serienausstattung“ des Fahrzeugs gehören. Eine erhebliche Abweichung ist anzunehmen, wenn sich die erzielbare und die im Prospekt angegebene Höchstgeschwindigkeit um mindestens 5 % zum Nachteil des Käufers unterscheiden.
    2. Dass größere Reifen zu einer Verringerung der Höchstgeschwindigkeit führen können, mag unter Fachleuten oder besonders Interessierten bekannt sein; allgemein bekannt ist es aber nicht.

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2005 – I-3 U 8/04