Nein, so war das nicht gemeint, aber es hätte ja sein können, das jemand solch eine Felge mit dieser Radkombi fährt, die ohne zusätzliche Änderungen am Fahrzeug einfach beim TÜV eingetragen werden kann
vielleicht kann mir ja jemand etwas zu der Proline PXD 8x20 ET 40 sagen. Laut Gutachten kann es sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist und keine Änderungen (Ausstellen der Frontschütze oder dauerhaftes Anbringen von Distanzscheiben) notwendig sind.
Wäre das hier der Fall und ich kann ohne Distanzscheiben verwenden zu müssen die Felgen fahren?
Schon einmal Danke im Voraus