Alles anzeigenHier werden wieder einige Sachen durcheinandergeworfen:
1. GESETZLICHE "GEWÄHRLEISTUNG" aka Sachmangelhaftung
Gilt zwei Jahre AB KAUFDATUM mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
2. freiwillige Hersteller GARANTIE
Kann es geben, muss aber nicht und ist beliebig an Bedingungen geknüpft.
Leistung und -Dauer kann frei gestaltet werden, z.B. ab Herstelldatum oder -Kauf.
Das ist richtig, aber Garantie und Garantieverlängerung ist trotzdem ein Thema. Um die Gewährleistung kommen sie erstmal nicht rum. Aber Kulanz, Garantieverlängerung u.s.w.
war nicht Respektlos oder Ironisch gemeint, sondern weil ich nicht wirklich wusste was ich da Schreiben soll. Aber ja, ich hab tatsächlich einige Probleme mit dem Rangieren im Anhänger Betrieb und hab es bisher nicht in den Griff bekommen.