Beiträge von Seatflo im Thema „Leasing-Übernahme mit Mehrkilometer“

    Ich hoffe ich darf hier mal reingrätschen.

    Wie sieht das aus wenn man ein Fahrzeug mit 45.000 km auf 3 Jahre geleast hat und es mit 60.000 km zurück gibt? Zahlt man dann nur den Mehrkilometer Strafpreis oder auch noch extra den erhöhten Wertverlust des Wagens bzgl. dem Restwert? Weil die Berechnung der Strafkilometer ist weitaus weniger € als der verminderte Restwert bei 60.000 km (21.300€) statt 45.000 km (27.900€).

    Normalerweise zahlt man dann nur die Mehrkilometer.


    Je nachdem kann aber auch im Vertrag stehen, dass ab einer bestimmten Mehrkilommeter Anzahl andere Regeln gelten. Kommt aber nicht so oft vor.