Du hast Recht!
Die 1. BImSchV hat sich seit 03.2016 schon mehrfach geändert
"Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regelt in Deutschland den Betrieb von Feuerungsanlagen, die nicht unter die Genehmigungspflicht des § 4 BImSchG fallen; dies sind vor allem Kleinfeuerungsanlagen im häuslichen Bereich. Die 1. BImSchV leistet einen wichtigen Beitrag, die – aufgrund der regelmäßig sehr niedrigen Ableithöhe – meist in unmittelbarer Nähe der Feuerungsanlage auftretenden Luftbelastungen zu vermindern. Ein Ziel der Verordnung ist es auch, eine effizientere Energieverwendung zu fördern."
Inkrafttreten der letzten Änderung: 27. Juni 2020 (Art. 361 VO vom 19. Juni 2020)
Ich glaube aber, die Standheizung ist im (Wirk-)Prinzip gleich geblieben, zumindest bis zum Facelift.