Wenn die Werte für Kleinfeuerungsanlagen eingehalten werden, dürfte der dafür zuständige Anhang 1 der BImschVO ebenso eingehalten sein.
Die Partikelgröße dürfte wegen des relativ geringen Zerstäubungsdruckes eher groß, also weniger schädlich sein.
Auf Deutsch: Kann eigentlich nicht schlimmer sein, als einen Kaminofen mit Holz anzuzünden.