Alles anzeigenHast Recht. Habe nochmal recherchiert.
Aber warum sollte man den bei der Vollkasko hochgestuft werden, wenn es doch ein Haftpflichtschaden (Gegner) ist. Die Leistung der Vollkasko tritt ja nicht ein. Sondern lediglich die GAP Zusatzversicherung.
LG Bernard
das ist die eigentliche Frage aus meinem Ursprungspost. da die GAP Versicherung, sofern über die KFZ Versicherung abgeschlossen, eine Erweiterung der Vollkasko ist, müsste demnach bei Inanspruchnahme eine Hochstufung erfolgen oder nicht?