Mit 5% Tachovoreilung sollte der aaSoP Deiner Prüfstelle noch zurecht kommen. Es empfiehlt sich vorher den Kontakt dahin zu suchen und das Vorhaben zu besprechen!
Was er für diese 'Einzelabnahme' mind. verlangen wird, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers.
Prima, hat sich ja das Vorgespräch jagelohnt und freut mich immer, wenn jemand seine Vorstellung umsetzen kann.
Ebenso freue ich mich auf Bilder des Umbaus.
PS. Sobald mehrere Teile verbaut werden, die sich beeinflussen - in Deinem Fall Fahrwerk und Spurplatten - sind deren evtl. vorhandene Gutachten nicht gültig ohne eine Abnahme nach Paragraph 19.2 StVZO oder auch umgangssprachlich "Einzelabnahme" genannt.
Hier kann ich nach RS mit dem aaSoP berichten! der aaSoP hat eine Toleranz von -4 bis +8% Tachoabweichung.
Mein Vorhaben 235/35/19 ist also machbar.
Im Gegebsatz zu Deiner Aussage (die ja evtl. jemand glauben könnte - also vorsicht) braucht man keine Einzelabnahme und auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller wenn die Traglast konform ist.
In Verbindung mit meinem Fahrwerk und Spurverbreiterungen wird die Rad-Reifenkombi selbstverständlich auf Freigängigkeit geprüft.
Der aaSoP meinte nur - das die Kombi extrem ausfallen wird und mein Cupra nur durch die neue Größe 1,7 cm tiefer wird, da im gesamten dieser Reifen 3,4 cm kleiner im Durchmesser ausfällt als die Serienbereifung!