Beiträge von siggibayr im Thema „Windschutzscheiben Tausch“

    Aufpassen!

    Wer in seinem Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart hat, um Kosten zu sparen, sollte vor Auftragserteilung in einer günstigen und fähigen Werkstatt vorher Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft halten.


    Die Bindung an eine Partnerwerkstatt gilt auch bei Kaskoschäden, wie zum Beispiel Glasschäden (Teilkasko) oder selbstverschuldete Schäden (Vollkasko).

    Mit der Werkstattbindung, auch Werkstatttarif oder Werkstattbonus genannt, erklärte sich nämlich der Versicherte dazu bereit, Kaskoschäden ausschließlich in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen