Stimmt absolut aber auch hier gibt es in der Praxis "andere" Abläufe: Bedenke ein Szenario, dass jemand sein Auto (gebraucht oder neu) in einem anderen AH, womöglich weit entfernten kauft (oder der Vorbesitzer bei Privatkauf), als dort, wo das Fahrzeug im Falle eines Service-Anspruches zur Werkstatt gebracht wird. Es gibt bspw. auch Service-Stellen, die gar keinen Verkauf haben. Gegen die besteht dann natürlich keinerlei "Wandlungs"-Anspruch. Und der Verkäufer ist nicht in der Pflicht zur "Wandlung", wenn ein anderer (auch von Seat autorisierter) Service drei Versuche vertut.
Wenn das "Verkaufs"-Haus z.B. 300km weiter liegt, würde man aber weder den Wagen beim Abschleppen (oder auch wegen Kleinigkeiten wie SW-Bugs im Navi) dort hinbringen (lassen) wenn Gewährleistungsansprüche überall und in der eigenen Wohngegend betreut werden können. Es sei denn, man geht von vornherein davon aus, dass diese Reparatur bis zur Rückerstattung "eskalieren" wird und macht sich die Mühe.
Aber wir schweifen ab... Ich denke, bei einem Fehler im Navisystem ist wohl nicht von einem "schwerwiegenden" Mangel die Rede. Die Mobilitätsgarantie greift ja nur, wenn das Fahrzeug es aus eigener Kraft nicht mehr zur Werkstatt schafft.
Gerade bei SW-Fehlern tut sich Seat sehr schwer. Auch die alten Systeme (die es ja schon vor Ateca-Zeiten im Leon gab) haben immer noch Bugs, die einfach ausgesessen wurden und nie eine Lösung erhielten. Als Kunde ist man im VW-Konzern zunehmend "Bittsteller". In einem solchen Fall muss man froh sein, wenn der Fehler bei Seat "bekannt" ist oder zumindest reproduzierbar ist (was ja oft schwer genug ist), so dass dieser als Mangel erstmal angenommen wird. Dann kann man "nur" noch hoffen, dass es eine Lösung per SW-Update gibt.