Beiträge von JoePS im Thema „Full link“

    Hallo Peter und Marzel ,


    solche Artikel wie den, auf den Marzel verwiesen hat, las ich auch - bevor ich mir einen OBDeleven Stecker samt Pro-Lizenz gekauft habe, um damit gezielt Wireless Full Link (CarPlay Wireless, AndroidAuto Wireless) zu aktivieren - das höchstwahrscheinlich wegen der ursprünglichen Auslieferung des Autos in Tschechien (Tageszulassung dort) deaktiviert worden war.


    Vermutlich könnte eine Aktivierung in Tschechien wegen funkrechtlicher oder anderer gesetzlichen Regelungen nicht zulässig gewesen sein.


    In Deutschland ist Wireless Full Link (WFL) zulässig.


    Und die Hardware bzw. Elektronik ermöglicht sogar standardmäßig WFL bei dem Modell, das ich habe - siehe Betriebsanleitung 06.21 S. 190 und VAG Pressemitteilung (https://www.volkswagenag.com/e…its-renewed-line-up.html#).


    Kürzlich aktivierte ich es mittels OBD11.

    Würde nun irgendwann innerhalb der Garantiedauer Bluetooth komplett ausfallen (technischer Defekt), dann ließe ich es auf einen Rechtsstreit ankommen, wenn SEAT keine Garantie - d. h. keine kostenlose Reparatur (bzw. Austausch) - gewähren würde … weil ich die genannte Aktivierung durchführte. Ich habe Handels- und Versicherungsrecht studiert und denke, dass meine Chancen bei deutlich über 50 % liegen, einen solchen Rechtsstreit mittels eines guten Anwalts zu gewinnen.

    … Stellt Seat eine Manipulation fest erlischt im Regelfall die Garantieanspruch.:(

    @janschke Vielleicht meinen wir zwei unterschiedliche Sachverhalte. Ich spreche von Konfigurations-Optionen, die von vornherein und absichtlich - nämlich mittels Schaltern oder Parametern - in der Software vorgesehen sind und ebenso von der Hardware standardmäßig unterstützt werden.


    Wenn ich mittels eines in der Software-Anwendung zur Verfügung gestellten Schalters 5 GHz WLAN (Hotspot) ein- oder ausschalten kann … und davon Gebrauch mache, kann dadurch kein Garantieanspruch gegen den Hersteller „verwirkt“ werden.


    Möglicherweise könnte ich aber durch die Aktivierung und Nutzung von 5 GHz WLAN in Verbindung mit einem bestimmten Kanal die funkrechtlichen Vorschriften des Landes ‚X‘ verletzen (während das im Land ‚Y‘ erlaubt ist, in dem ich das Auto überwiegend oder sogar ausschließlich benutze).


    Durch die Betätigung eines solchen „Software-Schalters“, der absichtlich programmiert wurde und auch im Einklang mit den gegebenen Hardware-Möglichkeiten steht, wird die Software weder manipuliert noch modifiziert. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Schalter nicht in der gewöhnlichen Benutzeroberfläche - die allgemein allen Benutzern zur Verfügung steht - angeboten wird, sondern nur über eine spezifische Service-, Wartungs- oder Konfigurations-Oberfläche erreichbar ist.


    Wenn nun ein Defekt in der Hardware bzw. Elektronik auftritt, der dazu führt, dass überhaupt kein WLAN mehr funktioniert, kann der Hersteller keine Garantieansprüche ablehnen, weil ich von dieser Möglichkeit - die vom Hersteller selbst von vornherein vorgesehen wurde - tatsächlich Gebrauch gemacht habe.

    HYD3 Es kommt wohl auf den Einzelfall an. Angenommen Du führst eine Anpassung (reine Konfiguration) zu einem Steuergerät wie beispielsweise dem 5F - Multimedia (also MIB3) - durch. Kurze Zeit später fährst Du mit einer Beanstandung wegen des MIB3 zum :) und möchtest, dass die Reparatur kostenfrei "auf Garantie" durchgeführt wird.


    Dann stellt sich die Frage: ist Deine Anpassung eine der Haupursachen ... also "mitursächlich" ... für den beanstandeten Fehler bzw. Mangel? Oder lässt sich belegen, dass er auch aufgetreten wäre, wenn Deine Anpassung bereits ab Werk so eingestellt worden wäre? Oder wäre er gleichermaßen ohne jegliche Anpassung aufgetreten?


    Vermutlich kann man/frau auch mit Anpassungen das ein oder andere "vermurksen" - jedoch lassen sie sich rückgängig machen. Wenn Du das selbst nicht mehr schaffst und dann zu einer Werkstatt (egal ob SEAT oder eine andere) fährst, um alles wieder in Ordnung bringen zu lassen, dann wirst Du dafür sicherlich keine Garantie in Anspruch nehmen können (und auch keine Kulanz erwarten).


    Bei einem Defekt, der nichts mit Deinen Anpassungen zu tun hat, dürfte es dem Händler bzw. SEAT äußerst schwer fallen, Garantieansprüche abzulehnen. In vielen Fällen wird gar nicht überprüft, ob eine Anpassung vorgenommen wurde.


    Bei einigen Anpassungen handelt es sich nur um "versteckte" Möglichkeiten zu bestimmten Einstellungen, die zum Beispiel aus rechtlichen Gründen (bspw. abhängig vom Land) ab Werk deaktiviert wurden und eine Aktivierung auch deshalb nicht an der Benutzeroberfläche angeboten wird - oder weil die Vielfalt an Optionen etliche Benutzer:innen völlig überfordern würde.

    Weckes Bisher noch nicht. Am nächsten Donnerstag, 09.12., werde ich beim SEAT Händler in meiner Nähe sein. Dort wird zunächst geprüft, ob Wireless Full Link und 5 GHz WLAN eigentlich funktionieren sollte (Hardware bzw. Steuergeräte, Software-Version), dann die Codierung angeschaut und gegebenenfalls dann aktiviert. Also: Abwarten. Update folgt.

    mjagunic Fine. In my case that didn't work (for CarPlay Wireless with an iPhone). I turned on the Wifi-Hotspot of the Ateca (MIB3) and connected the iPhone - that worked properly. Before, I turned off the iPhone-Hotspot, to avoid a potential conflict. Anyhow, no CarPlay Wireless. Next Thursday I am going to visit the SEAT workshop nearby.

    Hallo, mittlerweile habe ich gezielt "gegoogelt" und bei verschiedenen Fachleuten nachgefragt. Vermutlich könnte in allen SEAT-Fahrzeugen mit MIB3, bei denen die Hardware sowie die Steuergeräte ab September 2020 eingebaut wurden, WIRELESS Full Link (das heißt CarPlay Wireless und AndroidAuto Wireless) rein technisch möglich sein.


    Jedoch wurde diese Funktion höchstwahrscheinlich in zahlreichen Fahrzeugen, bei denen das Auslieferungsland bei der Bestellung nicht feststand (sondern nur die Region) oder bei denen es sich jeweils um ein Land handelte, in dem die rechtlichen Regelungen kein Wireless Full Link (oder kein 5 GHz) zulassen, per entsprechender Codierung ab bzw. im Werk deaktiviert.


    Bei meinem Ateca Xperience (gebaut 09.2021, Tschechien-Import) prüft demnächst ein SEAT Service-Partner in meiner Nähe mittels Auslesen der Codierung, ob Wireless Full Link eigentlich möglich wäre - jedoch ab Werk deaktiviert wurde.


    Laut dem Importeur bzw. Händler, bei dem ich das fertig konfigurierte Fahrzeug gekauft habe, konnte zum Zeitpunkt der Bestellung eine Aktivierung von Wireless Full Link nicht im Sinne eines Ausstattungsmerkmals oder beispielsweise als Sonderzubehör bewusst geordert werden. Außerdem könne es sogar Fälle geben, in denen - selbst dann wenn eine bestimmte technische Funktion im Auto vorhanden sei - eine nachträgliche Aktivierung nahezu unmöglich wäre, ungeachtet einer Freigabe eines etwaigen SFD-Schutzes vom VAG-Konzern (für die Kosten anfallen), wenn die Aktivierung nicht bereits ab Werk durchgeführt wurde. (Das hört sich für mich ziemlich "strange" an.)


    Gegebenenfalls nehme ich das freundliche Angebot eines Forum-Mitglieds wahr, die Aktivierung (Codierung mit OBDeleven) durchzuführen. Gerne mache ich dann eine rund einstündige Fahrt zu ihm und bringe 'nen kleinen "Nikolaus" mit.


    Update folgt.


    #Wireless Full Link, #CarPlay Wireless, #Android Auto Wireless, #Codierung